Muß man die Trennwand zum Nachbarn bei Reihenhäusern anteilig mitzahlen w. Sturm diese beschädigte?

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dazu bekommt man weitere infos über die jeweiligen länder. hier in NRW gibt es das nachbarschaftsrecht. dieses klärt solche fälle falls nötig auch rechtlich.

ein sichtschutzzaun fällt meiner ansicht nach nicht unter "einfriedung", denn dafür kann man den nachbarn heranziehen bzw. an den kosten beteiligen.

wenn das bei einer solchen lappalie schon schwierigkeiten gibt wo soll das dann noch enden?

beispiel: § 32 Einfriedigungspflicht

(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten,

http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html