Muss man die Restschuld eines Darlehens kündigen, wenn Zinsbindung endet?

3 Antworten

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briefträger: Geh auf Nummer sicher und schreibe an die Bank einen Dreizeiler:

"Die ZinsbindefrIst endet am 30.06.2012. Bis dahin werde ich das Darlehen/den Darlehensrest zurückführen. An einer Verlängerung des Vertrages bin ich nicht interessiert, auch nicht zu veränderlichen Konditionen. Ich bitte danach um die Erteilung einer Löschungsbewilligung, der vollstreckbaren Ausfertigung der Schuldurkunde und Rückgabe der Objektunterlagen. Vielen Bank."

Du fragst etwas, was in den Bedingungen Deines Darlehnsvertrages genau geregelt ist, wenn Du mit einer Bank abgeschlossen hast.

Die Bank hat diesen Termin nicht vergessen! Sie wird Dich daher üblicherweise ca. 6 Wochen vorher anschreiben und Dir Konditionen für eine Anschlussfinanzierung mitteilen und was im Falle der Nichtakzeptanz dieser Konditionen oder bei Nichtbeantwortung passiert. Wenn Du das Darlehn nicht verlängern willst, dann mußt Du kündigen.

Die Bank wird nicht automatisch eine neue längerfristige Zinsfestschreibung vornehmen, sondern allenfalls für weitere 3 - 6 Monate. In der Zeit kannst Du auch nicht jederzeit zurückzahlen, sondern mußt fristgerecht kündigen.

Das steht alles in einem ordentlichen Kreditvertrag mit einer Bank. Bei Kreditverträgen unter Privatleuten kommt es hierbei häufig zu Vertragslücken, weil die nach meiner Erfahrung gar nicht so sinnvoll und scheinbar kompliziert nachdenken.

Zinsbindung und Sondertilgungen oder Resttilgung haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Es kommt vielmehr darauf an, welche Sondertilgungen man vertraglich vereinbart hat und unter welchen Bedingungen man das Darlehen ablösen kann. Wenn Du einfach nur Geld überweist kann es durchaus geschehen, dass die Bank das Geld auf einem neuen Konto anlegt und davon dann die monatlichen Zahlungen für den Kredit bedient. Das dürfte aber absolut nicht in Deinem Interesse sein. Bei einer Kündigung wiederum kann möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.