Muß man der Bank eigentlich seine Bilanzen vorlegen o. ist das mein persönliches Entgegenkommen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider schreibst Du zu wenig über Deine Rolle als Kreditnehmer. Daher nur eine generelle Aussage:

Nach § 18 Kreditwesengesetz ist die Bank gesetzlich verpflichtet sich vor und während der Kreditgewährung sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers zu machen. Siehe bitte unter http://www.buzer.de/gesetz/962/a13828.htm.

Dies gilt gem. Absatz 2 auch für Verbraucherkredite.