Muss man den Grundfreibetrag als Freiberufler beantragen?
Hi, also ich bin seit ein paar Wochen aktiv auf Fiverr und bietet dort meine Dienstleistung als Designer an. Es nimmt nun seinen Lauf und die ersten paar hundert Euronen kommen rein.
Jetzt stehe ich vor einer wichtigen Frage. Ich habe bis dato noch kein Gewerbe angemeldet (kommt jetzt bald), allerdings gibt es ja den Grundfreibetrag von ca. 9000€. Muss ich hierfür als selbständiger etwas gesondert beantragen, um diesen in Anspruch zu nehmen? Im angestellten Verhältnis wird dies ja direkt einberechnet.
Ein Gewerbe muss ich ja so oder so anmelden, auch wenn ich im Grundfreibetrag bleibe, richtig ?
3 Antworten

Muss man den Grundfreibetrag als Freiberufler beantragen?
aber
Ein Gewerbe muss ich ja so oder so anmelden
Ich glaube, Du hast da ein paar Begriffe zerwechselt. Der Oberbegriff ist Selbständige im Gegensatz zu Angestellten oder Beamten. Selbständige können Freiberufler oder Gewerbetreibende sein. In welchen Topf Du gehörst, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern einen Freiberuf. Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an.
Selbständige Tätigkeiten sind dann mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER anzumelden, wenn sie eine nachhaltige Gewinnerzielungabsicht beinhalten. Ansonsten handelt es sich um Liebhaberei, die steuerlich zu keinen Vorteilen führt.
Die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit sind nicht versteuert, da sie direkt an Dich gehen. Sie werden gegen Betriebsausgaben gerechnet und ergeben den Gewinn in einem Kalenderjahr. Das erfolgt mit der Anlage EÜR (für Freiberufler generell und für Gewerbe bis zu einer gewissen Umsatz- und Gewinngrenze). Das Ergebnis geht dann in Deine persönliche Steuererklärung ein (Anlage S oder G). Umsatzsteuer gibt es dann auch noch zu berücksichtigen bzw. bei Gewerben ggf. die Gewerbesteuer.
Bei der Berechnung der fälligen Einkommensteuer wird dann auch der Grundfreibetrag (für 2022: 10.347 EUR) automatisch in die Rechnung einbezogen. Hast Du noch einen Brot- und Butterjob als Angestellter (Hauptberuf), so zählen alle Einkünfte zusammen und werden versteuert. Den Grundfreibetrag gibt es daher für Dich als Steuerzahler im Kalenderjahr nur einmal, nicht pro Tätigkeit.
Natürlich solltest Du Deine Einnahmen und Gewinne im Auge behalten, um die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer abschätzen zu können. Ansonsten wirst Du im Folgejahr von einer Steuernachzahlungsforderung getroffen, für die es ggf. keine Rücklagen gibt.

Der agrubdfeibetrag wurde auf die Einkommenssteuer angerechnet. Den brauchst nicht beantragen, das erfolgt bei der Festsetzung der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch berücksichtigt. Nachdem Du Deine Steuererklärungen abgegeben hast, wird also die Steuer durch das Finanzamt zutreffend berechnet.