Muss man beim Kauf eines Haustieres Steuern zahlen?

4 Antworten

Der Fiskus fragt nach Geld und nicht nach Befindlichkeiten. Insofern finde ich Deine Sorgen schon etwas merkwürdig. Du solltest Dich lieber darüber aufregen, dass das Umsatzsteuerrecht so kompliziert ist, dass kein Schwein mehr durchblickt, egal, ob für seinen Kauf Steuern angefallen sind oder nicht!

dass kein Schwein mehr durchblickt

Wieso? Ist doch alles ganz klar geregelt. Beispiel (ermäßigter Steuersatz):

Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig

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@Mikkey

Genau. Es ist alles geregelt.

(Umsatzsteuerlager, Anlage 1)

Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt

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Umsatzsteuer fällt an. Je nachdem ermäßigt. Zur Ermäßigung siehe Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG

Du bist dagegen, dass auf Tiere Umsatzsteuer anfällt? Du bist in richtig guter Gesellschaft. ich finde das voll in Ordnung aber total falsch, dass auf unser Opernabo Umsatzsteuer anfällt!!! Es wird sich bestimmt auch wer für die Steuerbefreiung von Lebensmitteln und ein anderer für die von Windeln aussprechen.

Es ist nur Sache des Gesetzgebers, Gesetze zu erlassen und dass er es nicht allen Recht machen kann, ist ganz normal.

Es könnte beim Kauf je nach Bezugsquelle Mehrwertsteuer anfallen, wie Du schon richtig erkannt hast.

Lt. § 90a BGB sind Tiere keine Sachen, ein übrigens erst 1990 eingefügter Paragraf.

Wenn Du ein Tier (oder eine Sache, z. B. einen Tisch) kaufst, dann kaufst Du zugleich eine Gesamtleistung einschl. Pflege und Dienstleistung des bisherigen Tierhalters (oder des herstellenden Tischlers). Es steht Dir ja frei, ein Tier (oder Tisch) von privat oder vom Fachunternehmer zukaufen und damit Dein Steuerproblem zu lösen.

Vielleicht beeilst Du Dich mit Deiner Entscheidung, ehe Brüsseler Experten den Haustierhandel vergesellschaften und ihn der Privatspäre entziehen.

... sind Tiere keine Sachen

laut Anlage 2 UStG aber Gegenstände ;-)

Haareschneiden ist nach BGB auch keine Sache, trotzdem muss man MwSt dafür zahlen.

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@Mikkey

auch keine Sache

Nein, nicht für das Haareschneiden an sich wird MwSt fällig, sondern für den Verkauf dieser Dienstleistung. Man muss eben bei der rechtlichen Klassifizierung den Gesetzeszweck unterscheiden (lernen).

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Ein Tier ist eine Sache, juristisch gesehen, und natürlich mehrwertsteuerpflichtig.

Vater Staat ist es völlig egal ob es sich um ein Pferd, eine Kuh oder einen Wellensittich handelt - er will bei einem steuerpflichtigem Umsatz seinen Anteil abhaben !!!