Muss man auf vorzeitig ausgezahlte VWL Sparverträge nachträglich noch Abgaben/Steuern zahlen?

2 Antworten

Bei vL gibt es Sperrfristen für die Auszahlung der Prämien. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen für diese Sperrfristen. Siehe hier unter Ziff. 20:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjs29y_-c_YAhURyKQKHY8PD7YQFghOMAc&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fpolitik-und-verwaltung%2Frundschreiben%2Fdownload.php%2F4322521&usg=AOvVaw2mIy7z0d7wi8dLVzIaqV5g

wegen Arbeitslosigkeit.

Kapitalertragsteuer ist auf die Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen) zu zahlen, aber jährlich und nicht nachträglich wegen der Auszahlung.

Was für einen Vertrag hattest du?

An sich verliert man nur die (eventuellen) Zulagen, die aber erst nachdem die sieben Jahre um sind gutgeschrieben werden. Also nichts nachzuzahlen.

Wenn es ein Fondssparplan ist, wird der Ertrag (also vor allem der Kursgewinn) bei Verkauf der Abgeltungssteuer unterworfen. Entweder du hast einen ausreichend hohen Freibetrag oder es wird Abgeltungssteuer einbehalten, die du dir - bei den Beträgen ist das ziemlich sicher - wenn der steuerpflichtige Ertrag (Kursgewinn) unter 801 € liegt über die Anlage Kap deiner nächsten Einkommensteuererklärung zurückholen kannst.

Dann bekommst du aber eine Steuerbescheinigung (in der die einbehaltene Steuer bescheinigt wird), die dir das Ausfüllen erleichtern sollte und die du der Erklärung beifügst.

Mit Riester hat das nichts zu tun. Das sind Altersvorsorgeverträge, bei denen der Staat oft über 50 % draufzahlt. Wenn man die vorzeitig beendet, kriegt der Staat das, womit er ja nur die Altersvorsorge gefördert hätte, wieder zurück, wie es deine Freundin erlebt hat. Weil pfändungssicher und inzwischen auch grundsicherungssicher beendet man Riesterverträge normalerweise nur bei schwerer Krankheit oder wenn man nicht oder schlecht beraten ist.