Muss man Arztrechnung nach einem Jahr Verspätung bezahlen?
Muss man eine Arztrechnung bezahlen, obwohl der Arztbesuch schon ein ganzes Jahr zurückliegt?
3 Antworten
Jaha!
Wenn Du deutsche Verhältnisse zugrundelegst, kannst Du noch keinen Einwand der Verjährung rechtswirksam vorbringen.
Die Arztrechnung verjährt mit Ablauf von drei Jahren nach Ende des Leistungsjahres. Also für die Leistung aus dem Juni 2011 am 31.12.2015. Aber es ist dem Arzt nicht verboten, die Rechnung noch nach dem 31.12.2015 zu präsentieren. Du mußt dann allerdings reagieren mit dem Einwand der Verjährung. Stillhalten reicht nicht!
Aber mich wundert Deine Frage. Warst Du mit der Leistung und der Betreuung nicht zufrieden? Dann sage es dem Arzt, sonst wird sich da nix ändern.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und andere zeitablaufbedingte Einwände gegen die Forderung gibt es ebenfalls nicht. Statt Dich zu ärgern solltest Du anerkennend zur Kenntnis nehmen, dass es noch Ärzte gibt, die nicht nach dem Geld gieren. Ich selber habe da die Erfahrung gemacht, dass jener Ärztetyp zunimmt, der das Geld nicht rasch genug bekommen kann. Manche Rechnung kommt nach der Behandlung fast schneller zu Hause an als der Patient.
Manche Rechnung kommt nach der Behandlung fast schneller zu Hause an als der Patient.
oder: Die Rechnung kommt schon, obwohl die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist (z. B. mein Zahnarzt einmal).
oktopus: Auf die Einrede der Verjährung kannst du dich auf keinen Fall berufen.