muss man als pflegefall seine selbstgenutze eigentumswohnung zur finanzierung einsetzen

2 Antworten

Das kommt drauf an, wie diese Finanzierungslücke geschlossen wird: Einen direkten Zwang gäbe es ja nur bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen. Wenn die Sozialhilfe für die Unterbringungskosten aufkommen muß, wird man die Verwertung des Vermögens verlangen. Da der Betreffende im Pflegeheim lebt, kann es mangels Selbstnutzung kein Schonvermögen mehr an seiner Eigentumswohnung geben mit der genannten Folgen.

danke für die antwort. ich muss ergänzen: die Ehefrau ist im Pflegeheim - kosten werden vm sozialamt teilweise übernommen. Ehemann wohnt in ETW. alles andere Vermögen ist aufgebraucht. Was ist dann mit der Wohnung?

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Solange der verbleibende Ehepartner weiterhin im Objekt wohnt, wird dieses nur belastet.

Nach dem Tod des Bewohners werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Vorschuss des Sozialamtes von den Erben der Eigentumswohnung zurück zu holen.