Muss man als azubi die miete der Eltern zahlen?

5 Antworten

Anscheinend herrscht bei dir eine Bedarfsgemeinschaft und wegen dein "Lohn" wurde vielleicht etwas vom HartIV abgezogen, aber mehr nicht. Du bist dann deinen Eltern Unterhaltspflichtig was gesetzlich nicht sein darf. Also würde ich dir raten dort anzurufen um dich zu erkundigen, da das HartzIV nicht komplett aufgrund deiner Ausbildung als Erzieher nicht mehr ausgezahlt wird.

https://www.google.de/amp/s/hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/amp/

Woher ich das weiß:Recherche

Unsinn, wenn Deine Eltern bedürftig sind, so haben sie auch Anspruch auf Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ).

NEIN, da haben deine Eltern etwas missverstanden.

Der Anspruch deiner Eltern bleibt erhalten, lediglich die Berechnungsgrundlage kann sich ändern.

Hi, nicht nur die Eltern bekommen ALG2, sie bekommen es auch für dich. Wenn du nun eigenes Einkommen oder "anderes" Einkommen, z.B. Bafög, hast, wird für dich nicht mehr oder ggfs. weniger gezahlt. D.h. du musst "dein" Geld an die Eltern zahlen und den Fehlbetrag ausgleichen. Auch das Kindergeld, das für dich gezahlt wird, wird angerechnet.

D.h. ja, theoretisch musst du deinen Anteil der Miete zahlen.

Natürlich nicht.