Muss jeder Arbeitgeber VWL-Zahlungen anbieten?

2 Antworten

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Ja und Nein - das ist per Gesetz geregelt. Ein Pflicht gibt es nicht, aber der Arbeitgeber kann grundsätzlich es nicht verweigern - dann kommt eben der komplette Anteil vom Arbeitnehmer. Es gibt ein Vermögensförderungsgesetz.

Dabei kann die rechtliche Grundlage einer VWL Vereinbarung ist einTarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Einzelarbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber sein. Die Leistungen dürfen aber auch freiwillig, also ohne vertragliche Bindung, von Ihrem Arbeitgeber erbracht werden.

Es gibt die Möglichkeit einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilendes Bruttoarbeitslohnes mit dem Arbeitgeber abzuschließen.In diesem Fall wird der betreffende Teil des Arbeitslohns nicht ausbezahlt, sondern dieser wird auf das begünstigte Konto überwiesen

Ergänzung, weil es Grenzen gibt:

Hier sind u.a. die Einkommensgrenzen erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensbildungsgesetz.

Beim Überschreiten der Einkommensgrenzen (nämlich zu versteuerndes Einkommen, nicht etwa Bruttolohn!) muß die staatliche Förderungszulage per Steuererklärung zurückgezahlt werden. Ist allerdings die Rückzahlungspflicht der Fall, dann lohnt sich die VL-Anlage nur noch, wenn der Arbeitgeber einen Teil dazu beträgt. Die komplette VL-Anlage aus Eigenmitteln lohnt dann nicht mehr.

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@LittleArrow

Wie, Rückzahlungspflicht? Man bekommt nur etwas für die Jahre, die man unter den Grenzen liegt und ausgezahlt wird nach sieben Jahren. Zurück gezahlt wird nichts.

"Lohnen" ist relativ. Wenn der Arbeitgeber nichts zusteuert und die Einkommensgrenzen überschritten sind, kann es immer noch sein, dass man es durch den VL schafft, etwas auf die hohe Kante zu bekommen, was man ohne nicht schaffen würde.

Der Arbeitnehmer sieht das Geld nicht und deshalb tut es auch nicht weh. Trotzdem kann er - so ihm genau die 30 € fehlen - den Vertrag wieder beenden.

Mir gefällt VL, weil der Staat eigentlich nur bei dem Produkt klarstellt, wie man längerfristig Vermögen bilden soll und kann. Dass Fonds (und zwar Aktienfods!) mit 20 %, Bausparverträge mit wengier als der Hälfte und der Rest nicht gefördert wird, sollte man als Hinweis verstehen.

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@Rat2010

Wie, Rückzahlungspflicht? ... ausgezahlt wird nach sieben Jahren. Zurück gezahlt wird nichts.

Oh oh, Einwand stimmt, das wurde vor vielen Jahren geändert. Danke für die Korrektur.

was man ohne nicht schaffen würde.

Diese mans gibt es natürlich.

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