Muss ich nicht erbrachte Leistungen bezahlen?

1 Antwort

Keine Leistung, kein Geld.

Wenn das Nachhilfeinstitut aufgrund von § 275 Abs. 1 BGB nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch auf Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 BGB). Hilfsweise könntest du vom Vertrag zurücktreten (§ 326 Abs. 5 BGB). In beiden Fällen bestände kein Anspruch mehr auf den Betrag, eventuell geleistet Anzahlungen wären zurückzuerstatten.

Weitere Infos dazu findest du hier: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/03/16/sportstudio-zu-beitrag-laeuft-weiter/

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