Muss ich mich über die Annahme eines Vermächtnisses förmlich und fristgerecht erklären?

2 Antworten

Eigentlich muss man ein Vermächtnis nicht annehmen. Es kann ja auch nicht durch Schulden belastet sein, womit auch eine Ausschlagung entfällt.

Wenn dort so etwas gefragt wird, schnell die Annahme erklären. kann ja nciht von Nachteil sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ja, wenn ich dazu als Pflichtteilsberechtigter aufgefordert werde, muss ich mich über die Annahme des Vermächtnisses erklären. Ich muss mich gegenüber dem Erben erklären, der ja die Vermächtniserfüllung schuldet. Er kann mich zu dieser Erklärung auffordern. Wenn ich mich nicht erkläre, gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, und ich könnte dann auch den Pflichtteil verlangen. Lies § 2307 BGB. Dort steht das alles.