Muss ich meiner Krankenkasse die Steueridentifikationsnummer mitteilen?

1 Antwort

Du sollst nicht Deine Steuernummer mitteilen, sondern die Steuer-Identifikationsnummer. Damit kannst Du Dir die Mühe sparen, Deine gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen dem Finanzamt einzeln mitzuteilen. Anders als die Steuernummer ändert sich die Steuer-Identifikationsnnummer normalerweise ein Leben lang nicht.

Das dient der Verwaltungsvereinfachung, dazu bist Du gesetzlich von Seiten des Finanzamtes nicht verpflichtet. Das ganze Verfahren gibt es seit dem seligen Bürgerentlastungsgesetz, dass die Übermittlung erst ermöglicht hat. Viele Kassen wollen sich jedoch den Aufwand sparen, Ihren freiwillig versicherten Mitgliedern,eine Beitragsbescheinigung auszustellen und überreden Ihre Kunden so freiwillig der Übermittlung zuzustimmen.