muss ich mein Arbeitgeber bescheid sagen, dass ich nach ablauf mein Vertrag nicht mehr bei ihm Arbeiten möchte?
Also ich habe ein Befristete Arbeitsvertrag. Der endet am 31,03,23. bis jetzt kam nichts seitens Arbeitsgeber, bin aber sicher, dass er den Vertrag verlängern möchte. Ich habe aber keine Intresse.
Ich habe jetzt aber eine Neue Stelle die zum 01.04.23 beginnt.
darf ich einfach so am 01.04 in meine Neue Arbeit anfangen
6 Antworten
darf ich einfach so am 01.04 in meine Neue Arbeit anfangen
Selbstverständlich darfst Du dies - eine evtl. noch vorgelegte Vertragsverlängerung kannst Du einfach ablehnen. Dein Vertrag läuft am 31.3. aus - somit bedarf es auch keiner gesonderten Kündigung.
Natürlich darfst Du, wurde ja bereits geschrieben.
Ich würde ihm nicht Bescheid geben, so erfährt er eben auch mal, dass die Unsitte Befristung auch für ihn negative Effekte haben kann.
Leider ist es zur Unsitte geworden, dass Arbeitgeber erst wenige Tage vor Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrag diesen verlängern wollen.
Ab dem 1.4.2023 kannst du - wie hier bereits mehrfach geschrieben - deinen neuen Arbeitsplatz antreten. Du kannst, brauchst aber nicht, deinen jetzigen AG entsprechend informieren.
Lass dir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen.
Solltest du in deinem neuen Job in der Probezeit gekündigt werden, so hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Das du eine mögliche Verlängerung deines jetzigen Arbeitsvertrages nicht angenommen hast, ist dabei irrelevant.
Wenn niemand etwas sagt, kannst du ab dem 01 April eine neue Arbeitsstelle beginnen. Dein Vertrag ist befristet zum 1.4.
Auch wenn jemand was sagt, kann er ab dem 01.04. die neue Stelle antreten! 😜😁😎
ja wenn der Vertrag nicht verlängert wird, und wenn du nicht willst dann wird er ja nicht verlängert, dann kannst du ab dem 01 April eine neue Arbeitsstelle beginnen.