Muss ich für die Gutschein-Anteile von Groupon steuern zahlen?

3 Antworten

Wir haben eine Mandantin, die mit Groupon gearbeitet hat. Die Provision war bei der aber nur 33 %, von dem allerdings geringeren Preis, als sie normal kassiert.

Aber egal.

Angenommen Groupon verkauft den Gutschein für die Leistung bei Dir für 39,90 Euro, dann bekommst Du eine Abrechnung.

Die wird etwa so aussehen:

10 Gutscheine à 39,90 = 399,- Euro

abzüglich Provision 133,- Euro

Auszahlung 266,- Euro.

Du buchst bei Dir Einnahmen 399,- für Leistungen und Provision Groupon 133,- Euro Kosten.

Die 266,- Euro gehen in Deinen Rohgewinn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ah, ok. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist dieser Betrag wie oben die 266,- € noch zu versteuern, oder?

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@SonjaGrimm

Er geht in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ein.

Versteuern musst Du Deinen Gewinn.

Nur weil das Über Groupon läuft, werden Erträge doch nicht steuerfrei.

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Groupon ist ein Vermittler. Die kassieren beim Kunden und leiten das Geld abzüglich ihrer Provision an Dich weiter. Für Dich sind das ganz normale Einnahmen aus der nebengewerblichen Tätigkeit und entsprechend zu versteuern. (So lese ich zumindest im www).

Lohnen wird sich das für Dich wahrscheinlich nicht direkt, eher indirekt als Werbemaßnahme.

Ja, so sehe ich das auch, als Werbemaßnahme, bei dieser Variante bekomme ich sogar noch etwas Geld dafür.

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Das mit den Gutscheinen habe ich nicht verstanden. Was passiert denn da genau?