Muss ich für den Kreditkartenmissbrauch durch meinen Sohn aufkommen?

5 Antworten

Wie kam der Sohn an die Kreditkartendaten? Lag die Karte herum oder hast Du ihm ein iPhone gegeben, auf dem eine Apple-Id mit Deiner Kreditkarte hinterlegt schon eingerichtet war? Hast Du ihm etwa Deine Kreditkartendaten für seine Apple-Id gegeben?

Letztendlich kann man von einem 16-Jährigen ein gewisses Maß an Eigenverantwortung erwarten und daher dürfte Dich also zumindest eine wesentliche Mitschuld treffen, da die Kreditkarteninformationen nicht hinreichend geschützt aufbewahrt wurden bzw. einer Sorgfaltspflicht im Umgang damit nicht Genüge getan wurde.

Im App-Store oder bei In-App-Käufen handelt es sich bei jedem Kauf um einen separaten Vertragsabschluß. Ich gehe davon aus, daß die Kosteninformationen hinreichend klar angezeigt wurden. 16-Jährige sind eingeschränkt geschäftsfähig. Auf iPhones von Minderjährigen sollte man entweder eine iTunes-Karte mit limitiertem Geldbetrag hinterlegen oder das Passwort für die verwendete Apple-Id dem Kind überhaupt nicht geben.

In Deinem Fall kannst Du das Geld wohl zurückverlangen: vom Sohn.

PS: Abgesehen davon kann man bei einer Apple-Id ja auch die Zahlungsmethode "KEINE" auswählen.

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Mach es Deinem Sohn nicht so leicht, indem Du versuchst, das Geld von denen zurück zu fordern, denen es zusteht.

Fordere Deinen Sohn auf, sich einen Nebenjob zu suchen, um Dir das Geld zurück zu zahlen. Vielleicht merkt er dann, dass man vor dem Ausgeben erst etwas tun muss, bevor man es ausgeben kann.

Weigert er sich, streiche das Taschengeld, bis Du die 500 € wieder raus hast.

Weigert er sich, streiche das Taschengeld, bis Du die 500 € wieder raus hast.

Genau - sonst lernt er das niemals.

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Ähm der iTunes Store Zugang ist doch Password gesichert oder? Woher hat er das Password? Das musst Du Ihm doch wohl gegeben haben oder auf dem Gerät gespeichert haben. Selbst schuld, wenn man so fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgeht.

Hallo,

Grundsätzlich muss nur derjenige für den "Schaden" aufkommen, der ihn verursacht hat. In deinem Fall wäre das dein Sohn. Da er allerdings noch nicht voll gechäftsfähig ist, hat er rechtlich gar keine Verträge zum Kauf von "Juwelen" abschließen können. Allerdings ist fraglich, wie er an deine Kreditkarte gekommen ist. In diesem Fall könnte man schon von Fahrlässigkeit ausgehen. Grundsätzlich wird wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen. Auf jedenfall einen Anwalt einstellen und einen nett formulierten Brief an die entsprechende Firma schicken.

Mfg

Wieso läßt Du die Kreditkarte herum liegen? Für Kartenmißbrauch haftest Du dann.