Muss ich die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben, wenn ich nicht Eigentümer bin, nicht aufgefordert wurde, aber die Grundsteuer bezahle?

2 Antworten

Die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist am 30.03.2022 durch öffentliche Bekanntmachung des BMF an alle Grundstückseigentümer ergangen. Die gesonderten Aufforderungen sind an sich nur ein zusätzlicher Service, die Tatsache, dass man keine solche erhält, befreit nicht von der Abgabepflicht.

Wenn das Grundbuch nicht berichtigt wurde, ist es auch logisch, dass DU keine Aufforderung bekommen hast. Wie Du da jetzt die Kuh vom Eis bekommst - weiß ich auch nicht. Ich würde zunächst mal Kontakt zum Grundbuchamt aufnehmen. In den ersten zwei Jahren nach dem Tod Deiner Mutter wäre die Grundbuchberichtigung kostenlos gewesen, jetzt ist sie das nicht mehr.

Eine Schenkung des Grundstücks entbindet Dich jetzt auch nicht mehr von der Abgabepflicht, da es auf die Verhältnisse am 01.01.2022 ankommt.

"Dem Grundbuchamt habe ich damals mitgeteilt, dass ich weiterhin die Grundsteuer A (1,58 €) bezahle"

Schön, allerdings hat das Grundbuchamt mit der Grundsteuer gar nichts zu tun, die wird von der Gemeinde erhoben.

Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt muss der Eigentümer abgeben, die Grundsteuer kann Dir via Nebenkostenabrechnung weiterberechnet werden.

Nur Du bist durch den Tod der Mutter zum Eigentümer geworden und ! warst längst verpflichtet, die Grundbucheintragung korrigieren zu lassen. Vor Jahren wäre diese Eintragung für Dich kostenfrei gewesen - jetzt musst Du diese neben den Kosten für einen Erbschein zusätzlich übernehmen.

Was möchtest Du wissen?