Muß ich den Bereitstellungspreis einmalig zahlen für meinen Tarifwechsel ?

1 Antwort

Wenn Du eine eMail Bestätigung von denen hast, dass der Bereitstellungspreis nciht fällig wird, würde ich auch darauf beharren.

Also aus der Rechnung nur den Teil zahlen, der unbestritten ist und denen regelmäßg die eMail unter die Nase reiben.

Ich kenne die Telekom und habe auch mein meine "Tänzchen mit denen gehabt.

Ich wünsche Dir viel Glück und durchhaltevermögen.

Schicke doch mal eine Kopie der Rechnung mit einer Kopie der Mail an deren Rechtsabteilung.