Muß ich den Bereitstellungspreis einmalig zahlen für meinen Tarifwechsel ?
hallo,ich versuche mein problem möglichst kurz zu fassen und hoffe,mir kann jemand helfen. im märz habe ich,um geld zu sparen,einen tarifwechsel online bei der telekom gemacht.dann kam per email die auftragsbestätigung,womit mein problem begann.ich sollte 59,95 € bereitstellungspreis für den telefonanschluss bezahlen.da ich schon ewig einen festnetzanschluss habe,schrieb ich der telekom,dass ich diesen betrag nicht zahle.darauf bekam ich per email die antwort,dass für mich der bereitstellungspreis entfällt.darauf hin habe ich alles übers internet abgeschlossen und am 19.03. wurde der tarifwechsel gemacht.ich habe mich voll drauf verlassen,dass ich die 59,95 € nicht zahlen muß.nach dem 19.03.bekam ich dann die telefonrechnung per email mit dem gesamtpreis von über 81,00 €.ich habe sofort widerspruch eingelegt und auf die bestätigung hingewiesen mit dem nicht zu zahlenden bereitstellungspreis.angeblich bin ich im unrecht,meinte die telekom und ich soll die gesamtsumme zahlen. was soll ich jetzt tun?ich bin sehr dankbar,wenn ich hilfreiche antworten bekommen würde.DANKE schon mal im vorraus !!
1 Antwort

Wenn Du eine eMail Bestätigung von denen hast, dass der Bereitstellungspreis nciht fällig wird, würde ich auch darauf beharren.
Also aus der Rechnung nur den Teil zahlen, der unbestritten ist und denen regelmäßg die eMail unter die Nase reiben.
Ich kenne die Telekom und habe auch mein meine "Tänzchen mit denen gehabt.
Ich wünsche Dir viel Glück und durchhaltevermögen.
Schicke doch mal eine Kopie der Rechnung mit einer Kopie der Mail an deren Rechtsabteilung.