Muss ich bei Übernahme von Küchenmöbeln das Übernahmeprotokoll schreiben?

3 Antworten

Sie wird dieses Übernahmeprotokoll brauchen, um dem Vermieter bei der Wohnungsabnahme nachweisen zu können, dass Du die Küche übernimmst. 

Hat sie kein Protokoll, muss sie die Wohnung komplett räumen.

Das ist eine sehr naheliegende Begründung. DH!

Und der Vermieter wird ins Protokoll schreiben, dass die Wohnung besenrein und unmöbliert übergeben wurde, damit er während der Mietzeit nicht reparaturpflichtig an den Möbeln wird und zum Mietende wieder eine leere Wohnung zurückfordern kann.

1

Muss ich mich darum kümmern

Ja: Denn was verlangt wird, ist kein Übernahmeprotokoll der Wohnung, sondern eine Übernahmeerklärung der hinterlassenen Möbel. Und die braucht die aktuelle Mieterin, um dem Vermieter nachzuweisen, das sie hierüber keine Räumungs- bzw. Rückbaupflicht schuldet.

Da schreibt man ihr oder direkt dem Vermieter einen Einzeiler: "Hiermit bescheinige ich, die (in der EG-Wohnung links in der Musterstraße 11) hinterlassen Möbel der Mieterin (Name) zu übernehmen. (Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen, Ort, Datum, Unterschrift.)

Diese Bescheinigung darf vorab per E-Mail, Fax oder SMS abgegeben sein, sollte aber urschriftlich dem VM per Briefpost noch zugehen.

G imager761



Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung komplett zu räumen. Mit dem Übernahmeprotokoll kann die jetzige Mieterin beweisen, das es sich bei den zurückgelassenen Möbeln nicht um Sperrmüll handelt, sondern Du die Möbel übernimmst.

Sag bloß...... wie kommst Du denn darauf?

1