Muss ich das BAföG komplett zurückzahlen, wenn ich keine Prüfung im zweiten Semester abgelegt habe?

1 Antwort

Meines Wissens läuft das ganz normal. 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit wird der Darlehensanteil zurückgefordert. Leistungen werden nur nach dem 4. Semester geprüft, sonst wird nicht weiterbewilligt.

Danke für die Antwort

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