Muss ich angeben, wieviel Trinkgelder ich bekomme?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es stimmt: bis Ende 2001 wurden Trinkgelder besteuert. Meist wurde eine Summe X geschätzt und darauf hatte der Arbeitgeber pauschal eine Steuer abzuführen. Aber:

Seit dem 1.1.2002 sind Trinkgelder entsprechend § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei gestellt. Derartige von Dritten gezahlte Belohnungsentgelte sind also nicht mehr steuerpflichtig.

In diesem konkreten Fall wie oben hege ich auch den Verdacht, dass der Arbeitgeber den Lohn drücken will. Er könnte mit der maximalen Grenze von 400,-- Euro argumentieren, was aber im Nachsatz bei Trinkgeldern nicht relevant ist.

Zitat:

Erhalten 400-Euro-Kräfte Extra- Leistungen, müssen Sie stets die Entgeltgrenze im Auge behalten. Schon ein Cent monatlich zu viel kann zur Sozialversicherungspflicht führen.

Trinkgelder, die Mitarbeiter als freiwillig gezahlte Leistung von Dritten erhalten, sind aber kein Arbeitsentgelt. Trinkgelder können Ihre 400-Euro-Kräfte also auch ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen erhalten. Zitatende.

Quelle:

http://www.vnr.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/trinkgelder-steuerfrei.html

Das geht deinen Chef überhaupt nichts an. Letztendlich nimmt er dies vielleicht noch zum Anlass euch den Lohn entsprechend zu kürzen. Das geht niemand etwas an. Sag das deinen Kollegen und lasst euch nicht klein kriegen.