Muss ich als Betreuer die Ehefrau und Kinder über den Tod des Betreuten informieren?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Das Mandat des Betreuers endet mit dem Tod des Betreuten. Aus diesem Gesichtspunkt heraus bist Du nicht verpflichtet, dann weiter tätig zu werden.

Da Du allerdings auch mit dem Betreuten verwandt bist kann es nach dem Recht des Bundeslandes in dem Du lebst sein, dass Du zum Kreis der Personen gehörst die eine Bestattung vornehmen müssen.

In NRW beispielsweise sind das auch die volljährigen Geschwister. Die gehen zwar im Rang einem Ehepartner nach, aber wenn dieser Ehepartner nicht greifbar ist kommt es darauf dann nicht an.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich lebe in Hessen.

Würde es Sinn machen sich einen Rechtsbeistand zur Seite zu holen?

Am liebsten würde ich mich bereits jetzt im Vorfeld mit den ganzen Fragen rund um das Thema Beisetzung befassen und schon mal ein paar Dinge organisieren und regeln damit nicht alles so plötzlich über mich herein bricht, aber ich bin mir wirklich unsicher, ob ich das darf da die Ehefrau und die Kinder ja in der Reihenfolge als erstes kommen und ich ehrlich gesagt Angst habe, dass sie meinen Bruder mit ins Ausland nehmen zum Bestatten nur um ans Erbe zu kommen. Denn außer Geld interessiert die leider herzlich wenig. :-( Viel zu vererben hat er eh nicht, aber manche Menschen schreckt auch das nicht ab. Hauptsache noch ein paar Kröten abstauben. :-(

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@Margit57

Spar Dir besser den Rechtsbeistand. Billiger wäre Fachliteratur zum Thema. Vielleicht gibt es ja auch Internetforen speziell für Betreuer.

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Falls du einen Bestatter bestellst , mußt du ihn auch bezahlen . Wenn du einige Tausend Euro übrig hast , ist dagegen sicher nicht`s einzuwenden . Die Erben werden froh sein , nicht für die Kosten aufkommen zu müssen . Erben werden aber seine Ehefrau u. Kinder . Von denen müsstest du dann die Beerdigungskosten einklagen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

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