Muss GEMA bei Faschingsumzug gezahlt werden und gegebenenfalls von wem?
Ich kenne ein kleines Dorf in Bayern. Die veranstalten jedes Jahr einen Faschingsumzug. Bunt zusammengemischt finden sich einzelne Gruppen aus dem Dorf und planen und basteln und üben das ganz Jahr über an den unterschiedlichsten Darbietungen. Viele Besucher kommen und finden großen Gefallen an dieser einzigen Aufführung. Sicher schätzen sie die großen Bemühungen der Aufführenden sehr, aber bestimmt auch, dass alles kostenfrei für sie ist bis hin zu den vielen Süßigkeiten für die Kinder. Der Umzug hat schon eine große Tradition, ist aber jetzt in Gefahr, weil die GEMA auf ihn aufmerksam wurde und auch da Geld für sich will. Denn wer soll dafür aus eigener Tasche zahlen? Ansonsten müssten die Zuschauer abkassiert werden, aber von wem? Kann somit die GEMA für diesen Umzug Gebühren verlangen und wenn ja, von wem denn, da es keinen Ansprechpartner bei dem Umzug gibt?
1 Antwort

auf der Gemaseite:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/
gibt es extra einen Punkt für Karnevalsvereinigungen.
Von wem werden die Gebühren verlangen, vom Veranstalter natürlich.
Es kann doch nciht sein, dass es keinen verantwortlichen gibt. Es wird eine Zeit festgelegt wo er stattfndet, die Polizei wird informiert die Strasse abzusperren. Nach dem was da genannt ist kostet das evtl. 50 Euro. Also wenn Geld da ist um Süßigkeiten anzuschaffen, werden die gleichen Leute ja wohl noch die Paar Euro zusammenbringen.