Muss Einzugsermächtigung der Bank gegeben werden oder dem Rechnungssteller?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bank interessiert sich in allerkeinster Weise ;-) für eine Berechtigung!

Selbstverständlich benötigt der Gläubiger/Stromanbieter, Versicherer, Hausverwalter, Versorungsbetrieb, Provider, Leasinggeber u.a. deine Bankdaten.

Aber mal im Ernst: Das war dir nicht wirklich NEU, oder!?

sorry... Und wie ist das wenn ich meine Einzugsermächtigung wieder rückgängig machen will? Wende ich mich da ebenfalls an den Gläubiger oder dann an die Bank?

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@Wasabigirl

Für den Widerruf der Ermächtigung natürlich AUCH an den Gläubiger!

Wenn du stattdessen aber die Buchung selbst wieder rückgängig machen willst, ist die Bank zuständig.

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Zu unterscheiden sind:

  • Zustimmung zum Lastschriftverfahren, die bekommt nur der Gläubiger. Beim Einzugsermächtigungsverfahren wird der Zahlungsempfänger schriftlich vom Zahlungspflichtigen ermächtigt, einen bestimmten Zahlungsbetrag an genau festgelegten Fälligkeitstagen vom Girokonto des Zahlungspflichtigen durch Lastschrift einzuziehen. Dabei wird die Zahlstelle nicht involviert und kann deshalb auch die formelle und materielle Berechtigung einer Lastschrift nicht prüfen.

  • die Vereinbarung über das Abbuchungsauftragsverfahren: Die bekommt die Bank, des Zahlungspflichtigen. Beim Abbuchungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige seiner kontoführenden Zahlstelle die Ermächtigung, eine Lastschrift an festgelegten Fälligkeitstagen durchzuführen und Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers zu buchen.

Normalerweise gibst Du die Erlaubnis dem Rechnungssteller. Eine entsprechende Passage zum unterschrieben findest Du auf den Rechnungen, die Du ja schließlich dem Rechnungssteller zurück sendest.

Du musst die Einzugsermächtigung dem Rechnungssteller geben, damit er deine Bankdaten hat. Dies ist seine Berechtigung, dass er das Geld bei dir abbuchen darf.