Muss eine Witwe weiterhin Unterhalt an die Exfrau bezahlen?

2 Antworten

Laut Gesetz ist es so, dass die Unterhaltspflicht des Geschiedenenunterhaltes nach dessen Tod auf seine Erben als Nachlassverbindlichkeit übergeht.

Danach kann die erste Ehefrau Ihres Mannes von dessen Erben grundsätzlich die Weiterzahlung des monatlichen Unterhalts verlangen.

Näher zu prüfen wäre allerdings, aufgrund welcher Rechtsgrundlage (z.B. Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsurteil etc. ) Dein Mann seit 15 Jahren immer noch Unterhalt an seine erste Frau zahlt und ob sich hieraus vielleicht Anhaltspunkte dafür ergeben würde, dass eine Weiterzahlung des Unterhalts nach dem Tod des Unterhaltsschuldners nicht mehr vorgesehen ist.