muß eine WEG für Klagekosten gegen Hausverwaltung v. einzelnen Eigentümer anteilig mit aufkommen
ein Eigentümer der WEG reicht Klage ein gegen Hausverwaltung, können die Kosten, die der HV für Rechtsstreit entstehen, dann auf alle Eigentümer umgelegt werden`? ist das erlaubt?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die "legitimen" Kosten der Hausverwaltung werden üblicherweise umgelegt, also euch die Kosten eines Rechtstreits.
Wer sollte denn sonst die Kosten tragen?
Allenfalls wenn ein professioneller Hausverwalter durch eigene Fehler die Klage leichtfertig provoziert hätte, könnte man versuchen, ihn dafür haftbar zu machen.