Muss eine Anlage V abgegeben werden?

4 Antworten

natürlich kannst Du Deinen Sohn kostenlos wohnen lassen.

Dann entfällt die Steuer.

Aber Dein Sohn will ja gern zahlen..

Bezüglich Anlage V, an alles gedacht?

anteilige AfA

Reparaturen

anteilige Grundsteuer

anteilige Gebäudeversicherung

Kann man machen.

Die Frage, die sich hier stellt, ist die, ob nicht in den Vorjahren Geld verschenkt wurde ans Finanzamt. Aber das ist jetzt müßig......

Ist mir neu. Hast du dazu eine Quelle?

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@Rat2010

Wozu?
Zum kann man machen?
Zum ob Geld verschenkt wurde?

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@Rat2010

Wenn man keine Kaltmiete als Einnahme hat muss man auch nichts versteuern und damit auch keine Anlage V abgeben. Nur die Erstattung der Nebenkosten sind keine ´steuerrelevanten Mieteinnahmen, wenn die Wohnung ansonsten kostenlos überlassen wird. Man kann natürlich auch keine Werbungskosten geltend machen.

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@Petz1900

Er zahlt aber 300 € Miete und die Nebenkosten (die direkt über den Mieter laufen).

Ob die Werbungskosten (vor allem Abschreibung) richtig berechnet wurden ist eine andere Frage. Der Frager kommt aber an einer Anlage V nicht vorbei.

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@Petz1900

Nur die Erstattung der Nebenkosten sind keine ´steuerrelevanten Mieteinnahmen, wenn die Wohnung ansonsten kostenlos überlassen wird.

Jein. Grundsätzlich sind Einnahmen nun mal Einnahmen und Werbungskosten sind Werbungskosten.

In diesem Fall aber würde die Steuerrelevanz wegen der fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht entfallen.

Aber, wie Rat2010 schon sagt: Hier ist es ja anders. Der Sohn zahlt 300 Euro plus die Nebenkosten, und zwar die 300 an den Vater und die NK direkt.

Es ist also wieder mal der Mietspiegel zu prüfen. Aber erst nach der Vertragslage, denn vielleicht findet man ja den Vertrag wieder, in das alles ein wenig schlauer geregelt worden ist.

Ich denke da - je nach Situation der Beteiligten - beispielsweise an Unterhaltsleistungen oder gemischte Schenkung mit Darlehensgewährung.

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@EnnoWarMal

Nur noch ein Aspekt:

"300 an den Vater und die NK direkt."

Weiß man das so genau? Die vertraglich selbst abgeschlossenen NK mag er ja noch direkt zahlen, z. B. Strom-/Gasrechnung, Telefon. Aber etliche NK werden dem Vater in Rechnung gestellt, z. B. sämtliche Grundbesitzabgaben, Gebäudeversicherung, Heizungswartung.

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@LittleArrow

Anscheinend haben beide den Sachverhalt nicht gelesen:
Wäre es da nicht nahe liegend einfach keine Einkünfte mehr zu erklären und den Sohn umsonst drin wohnen lassen?
Und genau darauf habe ich geantwortet.

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@Petz1900

Ja, es wäre zwar naheliegend, aber bislang bekommt der Vater € 3.600/Jahr an Kaltmieteinkünften, was ja nicht "umsonst" ist und nach § 21 Abs. 2 EStG auch nicht steuerfrei ist.

Wie sich die € 300/Monat mit der ortsüblichen Marktmiete vergleichen, können wir natürlich nicht sagen. Auch nicht, ob das Mietverhältnis auf Dauer angelegt ist.

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@Petz1900

Stimmt! Ich haben den Teil des Sachverhalts nicht gelesen. Genau gesagt den zweiten Halbsatz.

Anzumerken bleibt nur, dass es sicherlich die zweitbeste Variante ist. 66 % der ortsüblichen Miete ist normalerweise schon mit Abschreibung und Wartung/normalen Reparaturen ausgeglichen.

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@LittleArrow

habe ich irgendwo behauptet, dass das umsonst ist?
Oder dass das steuerfrei ist?
Ich kann mich nicht entsinnen.
Ich wiederhole:
Kann man es machen, dass der Sohn umsonst drin wohnt?
Ja, kann man.

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Hört sich eigenartig an. Machst du die Anlage V sicher richtig? So mit Abschreibung Reparaturen? Es wäre auch interessant, ob nicht geplant ist, etwas größeres machen zu lassen.

Dann ist die Situation wie von dir geschrieben eindeutig. Du musst das Ergebnis versteuern, also eine anlage V abgeben, kannst aber natürlich (wenn du die Regeln bei der Vermietung an Angehögige beachtest (mind. 66 % der ortsüblichen Miete) auch alle anteilig anfallenden Kosten geltend machen.

Wenn du denkst, dass du langfristig keine größeren Ausgaben für das Haus hast, kannst du überlegen, dass er sich mit den 300 € evtl. nicht nur an der Miete der Wohnung sondern auch an der Logis und eventuell Reinigung, Wäsche oder sonstwas beteiligt. Natürlich ist es nicht so einfach, wenn die 300 € in den Vorjahren als Miete versteuert wurden (von Anfang an hätte man das anders regeln können) aber vielleicht kannst du das dem Finanzamt schriftlich anders darlegen.

Üblicherweise ist so eine Vermietung vor der Steuer aber ein Draufzahlgeschäft. Wahrscheinich ist es auch für dich günstiger, wenn du gut 66 % der ortsüblichen Miete verlangst.

Hallo, das solltst du sogar machen, denn ich denke mal, du verschenkst mit der Nichtabgabe Geld.