Muss ein Sozialhilfeempfänger Erbschaftssteuer bezahlen?
Meine Freundin ist Sozialhilfeempfängerin und wird von ihren vermögenden Eltern nicht unterstützt. Sie ist das schwarze Schaf der Familie, meinen die Eltern. Wenn die Eltern meiner Freundin versterben und sie die Hälfte des elterlichen Vermögens erbt, muss sie dann Erbschaftssteuer zahlen, obwohl sie jahrelang nur Sozialhilfe empfangen hat und am unteren Existenzminimum lebte? Gibt es Grenzen, wieviel man erben darf ohne Erbschaftssteuer zahlen zu müssen und wird es, wenn es denn frei ist, auf die Sozialhilfe angerechnet?
3 Antworten

natürlich muss sie steuer zahlen. die freibeträge sind sehr hoch für kinder (400 teuro) http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Steuertarif_f.C3.BCrErbf.C3.A4lleundSchenkungenabdem1.Januar2010
und: von wegen anrechnen... kommt sie in den "genuss", steuer zahlen zu müssen, wie auch deutlich vorher, wird das amt wohl umgehend die zahlungen einstellen, denn dann sollte sie die vermögensuntergrenze für die anrechnung deutlich überschritten haben.

Durch die Änderung bei der Erbschaftssteuer gibts nun hohe Freibeträge beim Erbe für die Kinder, ich denke es sind 400.000 Euro, erbst sie mehr, dann müssen Steuern bezahlt werden. Natürlich wird das Geld auf die Sozialhilfe angerechnet, die wird das Amt dann sofort einstellen, weil sie sich ja selber finanziell unterhalten kann.

Wie die Freundin bis zu einer Erbschaft gelebt hat spielt keine Rolle. Für Kinder verstorbener Eltern gibt es hohe Freibeträge (400000 €), wenn die Erbschaft über den gesetzlichen Freibetrag liegt müssen Erben Erbschaftssteuer abführen unabhängig davon wie bzw. von was sie bisher gelebt haben.