Muss die Vollkasko bei einem Wildschaden zahlen?
Ein Bekannter hatte bei einer Fahrt mit seinem PKW plötzlich ein Reh vor sich auf der Straße, konnte einen Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Bei dem Ausweichmanöver und dem Bremsmanöver knallte er dann noch vor einen Baum. Das Reh hat wohl überlebt, es war hinterher nicht mehr zu finden, Muss die Vollkaskoversicherung den Schaden bezahlen, auch wenn mein Bekannter den Wildschaden ihrer Meinung nach nicht eindeutig beweisen kann, da der Gutachter weder Tierblut noch –Haare gefunden hat?
2 Antworten
Demosthenes hat recht. Die Vollkaskoversicherung muss bezahlen, wenn sie keine schlüssigen Beweise für einen anderen Unfallhergang hat. Bei einer Teilkaskoversicherung hätte er selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Grundsätzlich muss die VK für einen Wildschaden einstehen.
Auch wenn die Unfallursache (Reh) nicht nachgewiesen werden kann, muss die VK - im Gegensatz zur TK - trotzdem zahlen, da sie für alle selbst, nicht grob fahrlässig verursachten Schäden zuständig ist.