Muß die Schwiegertochter Unterhalt für die Eltern ihres Mannes zahlen?
Hallo, diese Frage hatte ich schon mal gestellt, bin aber weiter verunsichert. Ich war gestern beim Steuerberater, der sagte: Das Einkommen und das Vermögen der Schwiegertochter wird nicht berücksichtigt. Lediglich das Einkommen des Sohnes wird bei der Berechnung zum Unterhalt herangezogen. Ich kann diese Aussage kaum glauben. Nehmen wir mal an, ich habe kein Einkommen, bzw. nur ein sehr geringes von ca. 400 Euro. Bin ich dann zur Zahlung an die Sozialbehörden befreit, falls ein Elternteil z.B. ins Pflegeheim muß? Laut Aussage Steuerberater: Ja ich brauche nichts zu zahlen, selbst dann nicht, wenn meine Frau ein großes Vermögen hätte? Kann dies jemand bestätigen, der sich damit auskennt? Wie hoch darf mein Vermögen sein, oder ist dieses auch unantastbar?
1 Antwort

Na un begrennzt sind diese Dinge nicht zwingend. Ich mache mal ein Beispiel.
Der Ehemann der Millionenerbin XY, arbeitet ncith, weil es einfach nicht nötig ist. Er hat also kein eigenes Einkommen.
Aber er bekommt von Seiner Frau ein Taschengeld von monatlich 5.000,- Euro. In einem solchen Fall würde man ihm schon etwas von seinem Taschengeld nehmen.
Ebenso der Ehemann von Frau Prof. Dr. Hackebeil, die als Professorin und Privatärztin 300.000,- Euro ins Haus bringt. Der Ehemann hat, weil er den Haushalt führt Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Hier von muss er dann natürlich auch etwas zahlen.