Muß die getrennt lebende Ehefrau aus ihrem Vermögen Unterhalt für Ihren Ehemann zahlen?
Möchte noch was wegen Unterhalt nachfragen, muß die getrennt lebende Ehefrau aus ihrem Vermögen Unterhaltszahlungen an Ihren Ehemann leisten? Sie hat kein laufendes Einkommen, erzieht ein kleines Kind und er bezieht Hartz IV
2 Antworten

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Ehepartner zwar getrennt leben, aber eine Scheidung noch nicht rechtskräftig vollzogen ist.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich, soweit es sich bei dem Unterhaltsverpflichteten um einen Alleinverdiener handelt, nach dem Erwerbseinkommen des Unterhaltspflichtigen. Von dessen Einkommen steht dem getrenntlebenden Ehegatten ein 3/7-tel Anteil des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens zu. Sofern beide Erwerbseinkommen beziehen, steht dem Unterhaltsbedürftigen ein 3/7-tel Anteil des Differenzeinkommens zu. Für den Fall, dass Kindern Unterhalt zu zahlen ist, so ist dieser vorweg in Höhe des jeweiligen Tabellenbetrages der Düsseldorfer Tabelle abzusetzen.
Zu beachten ist, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nach Abzug der oder des Unterhaltsbetrages gewahrt ist. Nach Maßgabe der seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Düsseldorfer Tabelle beträgt der Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten monatlich 1.000 Euro und zwar unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht.

Sie sind noch verheiratet, als besteht die Verplichtung von Eheleuten untereinander auf Unterhalt auch noch.