Muss der Vermieter (mein Vater) aus rechtlichen (FA) Gründen Miete verlangen?

1 Antwort

Der Vater kann natürlich die Wohnung ohne Mietvertrag überlassen und auch auf jegliche Mietzahlung verzichten. Aber bei seiner Einkommensteuererklärung wird das Finanzamt die von Dir genutzte Wohnung mit fiktiven Mieteinkünften bewerten und den Einkünften Deines Vaters zurechnen. Besteht ein ordentlicher Mietvertrag - auch mit einer vergleichsweisen Miete und es erfolgt nachweislich auch die Mietzahlung, dann muss das Finanzamt erst einmal diese niedrige Miete anerkennen. Dies ist möglicherweise der Hintergedanke von Deinem Vater - Steuern zu sparen.

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