Muss der Arbeitgeber das Taxi bezahlen, wenn man beruflich sehr lange unterwegs ist?

7 Antworten

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gut geführte Firmen haben Reisekostenrichtlinien, die sowas regeln. Handelt es sich bei dir um einen nicht geklärten, definierten Fall, hilft meist die gute alte Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Und das vor der Reise. Damit vermeidet man Unstimmigkeiten.

Ich würde wohl in so einem Falle, sollte ich kein Taxi bekommen, andeuten, dann eben mit der letzten öffentlichen Möglichkeit abzureisen :) Oder den Teilnehmern durch die Blume zu sagen, wie knausrig der AG ist :)

Ein Recht darauf hast du nicht.

Ein Recht darauf hat der Arbeitnehmer nicht. Wenn so etwas oft passiert, dann müsste das im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn es eher eine Ausnahme ist, würde ich den Chef darauf ansprechen. Du bist ja wahrscheinlich nicht der einzige, dem es so geht und wenn viele Leute nicht nach hause kommen, wird sich der Chef wahrscheinlich schon Gedanken dazu machen.

Grds. wäre der AG überhaupt nicht zur Erstattung von Reisekosten verpflichtet, so es denn hierüber keine arbeitsvertragliche oder betriebliche Vereinbarung gäbe :-O

Dieser Rechtsirrtum ist nicht auzurotten - diese Pflicht gibt es ebensowenig wie die Ersatz der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle - beide können dann vom AG bescheinigt verlangt werden und als Aufwendungen bei der Steuerklärung geltend gemacht werden.

Dienstreisekosten klärt man also vorher ab.

Werden sie gewährt, gehören notwendige Aufwendungen dann dazu - das meint auch eine Taxifahrt, so es denn keine Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit unter den Teilnehmern gäbe.

G imager761

Gemäß §670 BGB hat der Arbeitgeber die Auslagen zu tragen, welche der Arbeitnehmer tätigt, um seinen Pflichten nachzukommen. Die Auslagen haben allerdings maßvoll zu sein. Demzufolge müßte der AG den Aufwand erstatten. Gemäß Wortlaut erfolgt eine Mitarbeit, an/bei dieser Abendveranstaltung, also besteht offensichtlich ein dienstlicher Auftrag hierzu.

Aber, je nachdem, wo diese erfolgt, an/in/auf der Betriebsstätte des AG (Dienstort, regelmäßige Arbeitsstätte), z.Bsp., muß hier nicht bezahlt werden, diese Wegeschuld liegt beim Arbeitnehmer, wie er dorthin kommt und wieder weg, ist nicht Problem des AG.

Allerdings, ist die Tagung außerhalb der Betriebsstätte, ist dies eine Auswärtstätigkeit, rein rechtlich somit eine Dienstreise, und Spesen sind zu erstatten .Nach Beendigung der Arbeit gibt es keine andere zumutbare Lösung, außer der Verwendung eines Taxis, und das ist maßvoll (kommt allerdings auf die Entfernung an, u.U. wäre Hotel in der Nähe ja günstiger). Es sollte dann hier also keine Probleme geben, eine ordnungsgemäß arbeitende Firma vorausgesetzt.

Ob der AG allerdings erstattet, oder nicht, ist etwas anderes. Ob sich ein Streit lohnt, ist auch etwas anderes.

Wenn die Zeit bezahlt wird, ist der AN in der Regel für seinen Heimweg selbst verantwortlich. Ein kulanter Chef würde das auf Absprache sicher übernehmen