Muss Dauercamper Zweitwohnungssteuer zahlen?
Einem Bekannten flatterte jetzt ein Steuerbescheid ins Haus, er soll für seinen Wohnwagen, den er als Dauercamper auf einem Campingplatz stehen hat, Zweitwohnungssteuer bezahlen. Ist das richtig?
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Ja, die Gemeinden dürfen hierfür Zweitwohnungssteuer fordern. Soweit ich weiß, ist so eine Forderung berechtigt, wenn der Wohnwagen ein halbes Jahr nicht bewegt wurde.

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Ja, er muß als Dauercamper nach den üblichen Zweitsteuersatzungen zahlen. Die Gemeinden haben ihr umfassendes Besteuerungsrecht nach langjährigen Prozessen einigermaßen wasserdicht gestaltet.