Muss das Finanzamt auch zu meinen Gunsten prüfen?


27.10.2021, 08:55

Also Beispiel: Belege über 1000 Euro eingereicht, ins Formular nur 100 Euro eingetragen (Kommafehler), dann hätte das Finanzamt genau was machen müssen?


27.10.2021, 09:17

Belege wurden geprüft. Zwei (von rund zwanzig) beanstandet. Telefonisch geklärt, dass kein Grund zur Beanstandung besteht. Dies habe ich ergänzt aufgrund der informativen Antwort. Danke dafür

6 Antworten

Zu Deinen Gunsten muss geprüft werden, wenn geprüft wird.

Also Beispiel: Belege über 1000 Euro eingereicht, ins Formular nur 100 Euro eingetragen (Kommafehler), dann hätte das Finanzamt genau was machen müssen?

Grundsätzlich gar nichts, denn nicht jede Eintragung in die Einkommensteuererklärung wird überprüft.

Wenn Du die 100,- Euro z. B. als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen hast, so passt das in einen normalen Haushalt und der Finanzbeamte, der die Veranlagung macht, wird sich die Belege nicht einmal ansehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solch ein Bescheid lässt sich in vielen Fällen korrigieren ☝️

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wie-sie-ihren-steuerbescheid-nachtraeglich-korrigieren-koennen-143796/

Absatz:

" Ist Ihnen der Fehler selbst unterlaufen "

Danke für den hilfreichen Hinweis. Dort habe ich gefunden: "Ist Ihnen der Fehler selbst unterlaufen und das Finanzamt übernimmt diesen, können Sie trotzdem eine Bescheidänderung nach § 129 AO durchboxen. Hätte der Sachbearbeiter Ihren mechanischen Fehler nämlich bei sorgfältiger Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erkennen müssen, macht er durch Übernahme Ihren Fehler zu seinem eigenen."

Ist mein (eigener dummer) Kommafehler so ein "mechanischer" Fehler?

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@Nanif

☝️.... also schnellstens Einspruch einlegen, begründen und nach § 129 AO um eine Bescheidänderung bitten !

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@Gaenseliesel

Danke. Mache ich. Bin gerade dabei 😀

PS ... und mir der Hilfe hier fühle ich mich auch wenn ganz neu hier richtig "rückengestärkt" 👍

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Du gehst offenbar davon aus, dass sich das Finanzamt Belege überhaupt anschaut.

Habe gerade bei der Einkommensteuererklärung einer Angehörigen genau das Gegenteil erlebt:

Der Einkommensteuerbescheid wurde unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen unter der Auflage, dass die in einer ellenlangen Liste genannten Belege nachgereicht werden.

Lustig daran war, etwa die Hälfte der Belege war schon mit der Steuererklärung eingereicht worden.

Zwei Tage später ist das auch irgendwem im Finanzamt aufgefallen, vielleicht weil wegen der außergewöhnlichen Höhe der Steuererstattung noch ein anderer Finanzbeamter drauf geschaut hat. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde aufgehoben.

Und wird es nochmals lustig: Die fehlende Hälfte der Belege wurde nicht mehr eingefordert.

Fazit: Finanzbeamte lesen offenbar grundsätzlich keine Belege durch.

Danke für die schnelle Antwort. Na ja, angeschaut wurden (zumindest 2) Belege. Der komplette Posten wurde abgelehnt. Nach Einspruch meinerseits hat ein anderer Sachbearbeiter zu meinen Gunsten stattgegeben. Aber halt aufgrund meines Kommafehlers nur basierend auf den 100 und nicht auf den 1000. Dass ich besser aufpassen hätte müssen steht ausser Frage. Nur meine Frage bezog sich ja nur auf die Prüfung durch das Finanzamt. Beste Grüße

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'Finanzbeamte lesen offenbar grundsätzlich keine Belege durch.'

Ganz so stimmt das nicht. Es kommt auf die Risikoklasse ein, in die ein Fall eingestuft wird - bei der niedrigsten Klasse werden, wenn die Software keinen Hinweis auswirft, Bescheide maschinell erteilt, ohne dass überhaupt ein Mensch daran beteiligt ist.

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Wozu wurden denn Belege eingereicht?

Vermutlich liegen die noch unangeguckt in irgendeiner Ecke im Finanzamt.

Warum muss denn das FA was machen? Mitdenken? Du kannst auch Belege für 3k haben, wenn du nur 100 einreichst, dann werden auch nur die 100 berücksichtigt

Sie denken ja auch mit, wenn es zu meinen Ungunsten ausgeht. Und WIE sie dann denken und suchen und fragen und stöbern ... 😀

Jetzt hab ich mich halt mal geirrt (soll ja auch im Bereich des Möglichen und Erlaubten liegen), und da dachte ich ... gerechterweise ... oder so oder so ähnlich ... oder doch ganz anders ?

Mir kamen halt so Worte wie Steuergerechtigkeit in den Sinn ... oder wie es bei manchen Freitag-Abend-Krimis heisst: In alle Richtungen ermitteln

Tut mir leid wenn ich so naiv frage, aber ich mache meine Einkommenssteuererklärung einmal im Jahr und habe sonst halt kaum damit zu tun.

Beste Grüße

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Warum das FA etwas machen sollte? Sorgfaltspflicht? Weil sie von mir und allen anderen Steuerpflichtigen bezahlt werden und uns deswegen etwas schulden? 🤔

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@Nanif

Aber, wenn du doch nur 100 einreichst. Vielleicht willst du ja nicht mehr berücksichtigt haben? Woher soll das FA das wissen?

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@NMAFFM

Dann hätte ich auch nur Belege für 100 eingereicht ... 🤔

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