Im Juni 2017 erhielt ich Bescheid von der Familienkasse, über 5.000 Euro an "zu Unrecht erhaltenem Kindergeld" zurück zu zahlen. Dies erfolgte in ganzer Summe mit Zins und Zinseszins. Zu erklären ist, dass meinem 2014 volljährig gewordenen Sohn, der in eigenem Haushalt lebte, die Ausbildung in der Probezeit aufgekündigt wurde. Kindergeld wurde weiter an ihn gezahlt. (Zeitraum: 2014 bis 2016 - obwohl er arbeitete). Genau in dem Zeitraum bestand zwischen ihm und mir über 3 Jahre kein Kontakt. Mir war in dieser Zeit über seine Lebensweise nichts bekannt und auch nicht in Erfahrung zu bringen - Datenschutz etc. So erklärt sich die Anforderung der Familienkasse, da ich als Antragsteller dort geführt war - auch über die Volljährigkeit hinaus. Erst nach Versöhnung erfuhr ich von seinen Lebensstufen.
Ein sogenanntes "steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren" sollte gegen mich eingeleitet werden.
2 Jahre lang hörte ich nichts auf meine Bitte, das Verfahren einzustellen bzw. mir Gelegenheit zur persönlichen Erörterung vor Ort zu geben.
Es erreichte mich im Juli 2019 ein Strafbefehl mit der Aufforderung, 45 Tagessätze je 30 Euro zu zahlen. Völlig überrascht, nach 2 Jahren anstatt einer Antwort bzw. eines Einstellungsbescheides zu erhalten, beauftragte ich einen Strafrechtsanwalt.
Das Verfahren wurde "wegen Geringfügigkeit" eingestellt. Keinerlei Kosten für mich; außer R.A.-Kosten.
Nun erreicht mich ein Bescheid der Familienkasse mit der Aufforderung, rd. 500 Euro Steuerhinterziehungszinsen zu zahlen. Auf einem beigefügten Zahlungs-Plan ist jede Kindergeldzahlung einzeln aufgeführt - und auch einzeln die von mir getätigte Rückzahlung aus Juli 2017.
Ich ging von einem Irrtum aus. Schliesslich war das Verfahren gegen mich eingestellt.
So erfuhr ich gestern im Telefonat mit der Familienkasse, dass der Amtsstelle sehr wohl bekannt ist, dass der richterliche Beschluss zur Einstellung des Verfahrens vorliegt.
Worauf sich nun der Bescheid der Steuerhinterziehungszinsen (rd. 500 Euro) beziehe bzw. was mich da zu erwarten hätte.
Die Antwort: ein eventuelles Steuer-Strafverfolgungsverfahren bzw. ein Verfahren wegen Hinterziehungszinsen. So hatte ich es mir notiert und bin ziemlich perplex und ratlos.
Gleich werde ich per Einwurfeinschreiben erst einmal Einspruch einlegen - und hoffe, mit Eurer/Ihrer Hilfe die Begründung nachreichen zu können.
Zu erklären ist noch, dass mein zu versteuerndes Einkommen meist unter 12.000 Euro liegt. Also eine besondere Härte bei 500 Euro Strafzinsen.
Weiter ist zu erklären, dass ich in den St.Erklärungen der Jahre 2014, 2015 und 2016, lediglich das Kindergeld in Zeile 45 angegeben habe, das ich auch tatsächlich erhalten habe. So weise ich in Anlage K für 2014 den Zeitraum 1.1.-30.6. aus. Und in 2015 und 2016 habe ich keine Anlage K mehr beigefügt -da auch nicht empfangen- nach der Auffassung "Zufluss-Prinzip" - kein Zufluss gewesen. Ki-Geld-Empfänger war durch eine Überleitungsanzeige mein Sohn.
Herzlichen Dank vorab !