Muss Auzubildende für Weihnachtsgeld eine Steuer bezahlen?
Eine gute Bekannte von mir ist Auszubildende im 2. Lehrjahr bei einem Rechtsanwalt. Sie hörte wiederum von ihren Kolleginen, dass das Weihnachtsgeld als Auszubildende weder steuer- noch abgabenpflichtig ist, so dass es steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden kann. Ist diese Auffassung richtig?
1 Antwort

Die Auskunft ist quatsch. Es sind bezüge wie alle anderen auch. Also wird Sozialversicherung abgezogen.
Ob Lohnsteuerabgezogen wird, kommt auf die Höhe an. Wenn der AG den sogenannten betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich macht (dabei wird auf das Jahreslohn bezogen und nur Steuer einbehalten wenn bei dem Einkommen für das Jahr überhaupt lohnsteuer anfällt), wird bei einem AZUBI vermutlich O,- Lohnsteuer herausbekommen. Wenn doch LSt abgezogen wird, kann er es sich über den eigenen Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen.