Muss auch die Ex-Frau die Erbschaft ablehnen wegen Überschuldung?

4 Antworten

Nach der gesetzlichen Erbfolge bist Du nicht (mehr) zum Erbe berufen. Insofern besteht also keine Notwendigkeit.

Sofern doch noch ein Testament auftauchen sollte nach dem Du Erbansprüche hast, wäre immer noch genug Zeit auszuschlagen. Die Frist von 6 Wochen für die Erbausschlagung gilt nämlich an dem Tag an dem man vom Anfall des Erbes erfährt.

Nein, sofern kein Testament vorhanden ist, in welchem Du ebenfalls Erbin bist.

Nach gesetzlicher Erbfolge bist Du aus dem Thema komplett raus - bekommst weder etwaiges Nachlassvermögen als auch erbst Du keine Schulden.

Es gibt also nichts was du ablehnen kannst oder musst.

Jetzt tauchte die Frage auf, ob die Ex-Frau auch die Erbschaft ablehnen soll.

Nein, denn bereits mit Zugang des Scheidungsantrags sind Ehegatten von ihrer gesetzl. Erbfolge am Nachlass des Erblassers ausgeschlossen und spätestens mit Rechtskraft ihres Scheidungsurteils haben auch mit den Schulden ihres Ex garnichts mehr zu tun, § 1933 I BGB.

G imager761

Nein - Du hast ja nichts mit dem Verstorbenen zu tun.