Muß Arge Bett für 3-jähriges Kind bezahlen, wenn man Hartz bezieht?

2 Antworten

Welche Möbel stehen Hartz-IV-Empängern zu und welche nicht? Eine alleinerziehende Mutter hatte 2010, als ihr Sohn drei Jahre alt war, für ihn ein Bett gekauft. Das Jobcenter hatte die Kostenübernahme grundsätzlich verwehrt. Das Argument: Bei dem Jugendbett handele es sich nicht um eine Erst-, sondern um eine Ersatzbeschaffung. Das neue Bett müsse die Mutter daher aus der Hartz-IV-Regelleistung bezahlen. Im Hartz-IV-Satz seien monatlich 5,10 Euro für Möbel enthalten.

Dagegen klagte die Mutter, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte (Az: B 4 AS 79/12 R). In den Vorinstanzen war die Frau noch gescheitert.

Das Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hatte am 23. Mai 2013 entschieden, dass Kindern ein Jugendbett als Erstausstattung zustehe, wenn das Kinderbett zu klein wird.

2010 hatte das BSG geurteilt, dass Kleidung für Hartz IV-Kinder aus dem sogenannten Regelsatz zu bezahlen ist. Nach der Geburt eines Kindes erstattet das Amt Hartz-IV-Empfängern einmalig die Kosten für die notwendige Ausstattung für den Säugling, zum Beispiel Möbel und Kleidung. Alle weiteren Kosten müssen die Empfänger aus dem Regelsatz decken. Wenn Kinder aus Hartz IV-Familien aber erstmals einen Schreibtisch mit Stuhl für die Schule brauchen, gilt dies als Erstausstattung und wird vom Amt bezahlt.

Quelle: http://www.lpb-bw.de/hartz_iv_aktuell.html

Im Hartz-IV-Satz seien monatlich 5,10 Euro für Möbel enthalten.

Mich würde mal interessieren, woher der Staat Banken kennt, die eine Finanzierung für 5,10 Euro pro Monat anbieten.

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@EnnoBecker

Meinst Du, darüber hat sich je einer Gedanken gemacht? Die 5,10 € sollen für solche Fälle monatlich angespart werden und nach Meinung von Vater Staat kann man das gut, wenn man Leitungswasser trinkt, auf Fleisch verzichtet...... Du weißt ja was ich meine.

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@Primus

Ich weiß.

Das hat aber zwei Schönheitsfehler:

Erstens: Was kostet so ein Bett? Sagen wir mal 200 Euro. So ein Bett wäre also in 39 Monaten angespart, wenn man die 5,10 Euro denn erübrigen könnte. Leider ist das Kind aber spätestens nach 33 bis 36 Monaten zu groß fürs Gitterbett.

Zweitens. Im Satz sind ja auch noch andere Dinge zum Ansparen eingepreist (Wobei ich mich immer frage, wie das gehen soll). Wenn also irgendwann Kühlschrank und Bett gleichzeitig dran sind, hat der Norm-Hartz4ler einen Haufen Kohle angespart, die als Vermögen angerechnet wird.

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@EnnoBecker

der Norm-Hartz4ler einen Haufen Kohle angespart, die als Vermögen angerechnet wird

Das erinnert mich an das Lied "Ein Loch ist im Eimer"

Wenn es mir nach ginge, müssten die Politiker, mindestens ein halbes Jahr unter solchen Voraussetzungen leben, bevor sie so etwas wie Hartz IV beschließen können. Ich glaube dann sehe die Sache anders aus.

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@Primus

Für den Anfang würde es genügen, wenn sie einen Internetanbieter für 2,50 Euro vorzeigen.

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