Müssen Arbeitgeber die Betriebsrente an die Inflation anpassen?
Ich habe zwar noch etwas Zeit bis zur Rente, aber ich habe da trotzdem schon so meine Bedenken. Besonders meine Betriebsrente macht mir ein paar Sorgen und die Frage ob mein Chef verpflichtet ist die Betriebsrente an die Inflation anzupassen? Nicht dass meine Rente irgendwann im Verhältnis nichts mehr wert ist!
4 Antworten
Dein Chef hat keine Pflicht die Rente anzupassen. Es gibt zwar ein Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, aber das besagt nur, dass die Firmen PRÜFEN müssen ob die Beträge angepasst werden müssen. Aber PRÜFEN heisst leider nicht MÜSSEN. Trotzdem kann der Rentner dann aber klagen.
Wenn es sich um direktversicherungen, Gehaltumwandlung oder was auch immer handet, was eine fremde Versicherung zahlt, kommt es darauf an, was die für Versicherungsbedingungen hat.
Wenn es eine echte Pensionszusage ist, also eine Leistung der Arbeitgebers, auf seine Art der Zusage.
Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen (§ 16 Absatz 1 Betriebsrentengesetz). Nicht der Anpassungsprüfung unterliegen Anwartschaften. Falls der Arbeitgeber eine Anpassung der laufenden Leistungen verweigert, so hat er dies schriftlich darzulegen.
MfG Jochen
Da die betriebliche Altersvorsorge wird in den meisten Fällen durch eine Rückdeckungsversicherng abgedeckt. In diesen Versicherungen sind für die Rentenzeit Anpassungen vorgesehen. Außer bei der Pensionszusage (Direktzusage) zahlt nie ein AG die Betriebsrente aus.