mündlicher Kostenvoranschlag gültig?
Guten Abend,
es handelt sich um Klemptnerrei eines EFH (Altbau) durch eine Firma. Gemacht werden sollten:
-Anbau OG Heizung rein (ehemals Heuboden)
-alle Kupferrohre unterputz (2xBad, 2 kleine Zimmer im OG)
-Wasser/Abwasser neu legen (EG, OG)
-Fußbodenheizung EG legen und anschließen (ca. 50m², war schon gekauft)
-2 Vorwandelemente für WC stellen und anschließen
Nach erster Besichtigung musste nur noch das finanzielle geklärt werden. Die Kosten sollten sich auf ca. 3000 € belaufen. Wir haben nichts schriftlich aber meine Frau ist Zeuge. Nach Fertigstellung der Fußbodenheizung meinte die Firma dass Sie es hätte garnicht machen dürfen und wir somit darauf keine Garantie haben. Als es dann so weit war, dass sämtliche Leitungen im Keller angekommen sind meinte die Firma, dass es besser ist dass die Heizanlage im Keller neu verklemptnert wird. Ich fragte wieder (leider ohne Zeugen) nach einem Angebot. 3500€+Eventuell anfallendes Kleinmaterial.
Sind wir somit bei ca. 6500€. Gut, sollten Sie es gleich mit machen. Übrig geblieben sind Speicher und Therme. Rest ist alles komplett neu(ist mit Sicherheit kein Kleinmaterial). Kurze Zeit später bekamen wir eine Abschlagsrechnung über 5000€ für Material und Abriss, die wir auch gleich beglichen haben. Die Firma hat auch einen Gastank Angeschlossen, der neu kam.
Letzte Woche der Schock. Eine weitere Rechnung über 9000€!!! Und das ist keine Endrechnung da das Wasser noch nicht angeschlossen ist. Sind wir somit bei nun 15500€. das sind über 100%!! mehr, als wie ausgemacht. Es wären unvorhersehbare Kosten entstanden.
Was kann getan werden? Ist das Abzocke? Ich bin für jede hilfreiche Antwort Dankbar.
2 Antworten

Auch bei einem mündlichen Kostenvoranschlag gelten die AGBs der Firma und dort wird wird es dann schwierig weden für Dich. Schon die Schilderung des Arbeitsumfanges lassen sich nicht mit den vorab genannten Kosten durchführen. Da Du blauäugig den Auftrag vergeben hast, bleibt Dir jetzt mur noch anhand der Regiezettel zu prüfen, dass die erbrachten Leistungen auch zeitlich und mengenmäßig richtig erfasst wurden. Zudem würde ich mir detailliert aufschlüsseln lassen, welche Arbeiten unvorhergesehen waren und mit welchen Kosten sie berechnet wurden. Damit würde ich mich dann an den zuständigen Ombutsmann wenden und mit diesem klären, wieweit hier noch Kostenpositionen gestrichen werden können. Risiko ist allerding, sobald Du die Zahlung verweigerst, dass der Handwerker die Arbeiten einstellt und Du ohne Wasserversorgung bist.
Zudem solltest Du daraus die Lehren ziehen, solche umfangreichen Arbeiten nicht mehr ohne vorheriges schriftliches Angebot zu vergeben. Auch hier werden oftmals unvorhergesehene Positionen wiederzufinden sein, aber der Handwerker muß dann vor Weiterführung der Arbeiten auf die Zusatzkosten hinweisen.

Im Focus las ich, dass Kostenvoranschläge verbindlich sind. Egal, ob sie mündlich oder schriftlich abgegeben wurden.Auch dürfen nur geringe Abweichungen vorkommen.
Sie selbst: