mündlicher Kostenvoranschlag gültig?

2 Antworten

Auch bei einem mündlichen Kostenvoranschlag gelten die AGBs der Firma und dort wird wird es dann schwierig weden für Dich. Schon die Schilderung des Arbeitsumfanges lassen sich nicht mit den vorab genannten Kosten durchführen. Da Du blauäugig den Auftrag vergeben hast, bleibt Dir jetzt mur noch anhand der Regiezettel zu prüfen, dass die erbrachten Leistungen auch zeitlich und mengenmäßig richtig erfasst wurden. Zudem würde ich mir detailliert aufschlüsseln lassen, welche Arbeiten unvorhergesehen waren und mit welchen Kosten sie berechnet wurden. Damit würde ich mich dann an den zuständigen Ombutsmann wenden und mit diesem klären, wieweit hier noch Kostenpositionen gestrichen werden können. Risiko ist allerding, sobald Du die Zahlung verweigerst, dass der Handwerker die Arbeiten einstellt und Du ohne Wasserversorgung bist.

Zudem solltest Du daraus die Lehren ziehen, solche umfangreichen Arbeiten nicht mehr ohne vorheriges schriftliches Angebot zu vergeben. Auch hier werden oftmals unvorhergesehene Positionen wiederzufinden sein, aber der Handwerker muß dann vor Weiterführung der Arbeiten auf die Zusatzkosten hinweisen.

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