Mündliche Vereinbarung über Liefertermin - weniger zahlen?

1 Antwort

Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn wesentlicher Inhalt des Rechtsgeschäfts gerade die Erfüllung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist ist, so dass also mit der Einhaltung der Leistungszeit das Geschäft stehen oder fallen soll (z. B. Klausel "genau am 04.10.2010"). Ist in einem gegenseitigen Vertrag ein echtes Fixgeschäft zu sehen, so ist der andere Teil zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Leistung nicht fristgerecht erbracht wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Schadensersatzpflicht. All das trifft bei dir, grabius, ja nicht zu. Das weitere Vorgehen hat qtbasket beschrieben.