Mülltonne
Hallo, bei uns im 2familien haus(Vermieter und Mieter ) ist die Mülltonne gestohlen worden . Wer muss jetzt eine neue Mülltonne kaufen? Unser Vermieter meinte er würde sie nicht nutzen deshalb wären wir dafür zustandig . Ist das so ?
6 Antworten

Der Vermieter ist dafür zuständig, eine neue Tonne zu besorgen. Du bezahlst sie doch schon mit Deinen Nebenkosten.

Hallo,
gibt es Vereinbarungen im Mietvertrag, ob durch den Vermieter zB. Müllbehälter zur Verfügung gestellt werden ? In diesen Fällen werden die Kosten zumeist umgelegt,
somit wäre der Vermieter in der Pflicht. Ansonsten über den Versorger selbst eine Mülltonne besorgen.
Du hast dann die Möglichkeit deine Tonne abzuschließen damit kein Fremdmüll darin entsorgt wird und kannst dann deine Abfuhrtermine (außer Pflichtabnahmen) selbst kalkulieren.
Diese Möglichkeit gibt es zumindest bei uns im Osten ! K.

Naja, es gibt schon eine Anzahl sogenannter " Pflichtentsorgungen " pro Jahr. Die müssen eingehalten werden. Alle weiteren Termine können selbst bestimmt werden. Die konsequente Mülltrennung machts möglich !
Somit wird die Mülltrennung ( Gelber Sack, Glas oder Papier z.B. noch kostenlose entsorgt ! ) bei uns etwas belohnt ! K.

Leider unterscheiden sich die Regelungen von Landkreis zu Landkreis. Es gibt nämlich keine bundeseinheitliche Müllentsorgung, sondern jeder Landkreis legt das für sich fest. Die zuständige Abfallentsorgung legt fest, welche Arten von Müll es gibt (ja, wir haben im Kreis Ludwigsburg beispielsweise Tonnen für Flach-, Rund-, Bio- und Rest-Müll), wann dieser abgeholt wird (bei uns erfolgt dies für Flach/Rund alle vier Wochen, Bio/Rest alle zwei Wochen, im Landkreis Böblingen müssen die Leute ihre Säcke zu einer zentralen Stelle selbst bringen) und wer für Müllcontainer sorgt.
Daher:
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Wenn der Müllcontainer Dein Eigentum ist, dann hättest Du diesen mit Eintritt in den Mietvertrag vom Abfallentsorger oder dem Vermieter übernehmen müssen.
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Wenn Du persönlich mit dem Abfallentsorger einen Vertrag hast (nicht über den Vermieter), dann mußt Du auch im direkten Verhältnis mit dem Abfallentsorger die Frage des Ersatzes für Mülltonnen klären. Das bedeutet aber auch, daß Du alle Mülltonnen bei Ende des Mietverhältnisses an den Abfallentsorger zurückgeben wirst.
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Wenn der Vermieter den Abfallentsorgungsvertrag geschlossen hat und dessen Kosten per Nebenkostenabrechnung Euch in Rechnung stellt, sind auch die Pflichten aus diesem Vertrag seine - sprich: er muß für Ersatz der Mülltonnen sorgen.
Die Argumentation, er nutze die Mülltonnen nicht, ist ziemlich irrig, denn auch die vermietete Wohnung nutzt er ja nicht und ist trotzdem zuständig.
Also gibt es doch noch Unterschiede zwischen Ost und West ;-))))
Im tiefsten Westen stellt der Vermieter die Tonne zur Verfügung, zahlt die Rechnung an die Entsorgerfirma und legt die Kosten auf die Mieter um.
Wann die Tonne geleert wird, bestimmt der Entsorger.