Motorradversicherung zahlt im Schadensfall nur Zeitwert, suche Vers die Wiederbeschaffungswert zahlt
Durch ein Gespräch mit meiner Versicherung habe ich erfahren, dass diese im Fall eines Diebstahls nur den Zeitwert und nicht aber den Wiederbeschaffungswert zahlt. Laut Versicherung hat ein 14 Jahre altes Motorrad nur noch einen Wert von wenigen 100€. Tatsächlich kostet dieses Motorrad aber in der Wiederbschaffung zwischen 8 u. 10000€. Mein Motorrad ist von 2000 und wird mit den Jahren immer teurer anstatt billiger. (Klassiker). Ich habe kein Interesse daran, den Wert meines Motorrades alle 2 Jahre vom Gutachter feststellen zu lassen. Gibt es eine Versicherung, die im Falle eines Diebstahls den Wiederbeschaffungswert zahlt? Freue mich auf Eure kompetenten Antworten.
1 Antwort
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass eine Versicherung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes regulieren muss. Das betrifft sowohl die eigene Kaskoversicherung als auch eine gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldetem Unfall. Deswegen benötigst Du nicht alle 2 Jahre ein Wertgutachten, zumindest so lange nicht, wie Dein Motorrad auf dem Markt noch in einem aussagefähigen Volumen gehandelt wird.
Da Dein Motorrad weder ein Oldtimer, noch ein Youngtimer ist, werden Spezialtarife, die am Markt schon wertbezogen angeboten werden, hier kaum zur Anwendung kommen können.
Lies Dir mal diesen Artikel durch.
http://www.motorradonline.de/rat-und-tat/wertgutachten-fuer-youngtimer/477382