Motorradversicherung zahlt im Schadensfall nur Zeitwert, suche Vers die Wiederbeschaffungswert zahlt

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Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass eine Versicherung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes regulieren muss. Das betrifft sowohl die eigene Kaskoversicherung als auch eine gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldetem Unfall. Deswegen benötigst Du nicht alle 2 Jahre ein Wertgutachten, zumindest so lange nicht, wie Dein Motorrad auf dem Markt noch in einem aussagefähigen Volumen gehandelt wird.

Da Dein Motorrad weder ein Oldtimer, noch ein Youngtimer ist, werden Spezialtarife, die am Markt schon wertbezogen angeboten werden, hier kaum zur Anwendung kommen können.

Lies Dir mal diesen Artikel durch.

http://www.motorradonline.de/rat-und-tat/wertgutachten-fuer-youngtimer/477382

Danke, der Link ist hilfreich

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