Motorrad noch angemeldet verkaufen, Papiere nachreichen?

3 Antworten

Auch beim Verkauf von abgemeldeten KFZ gibt es eine vierwöchige Nachhaftung des Verkäufers, solange der Käufer dieses nicht auf sich versichert und zugelassen hat. Ein Schaden durch dieses abgemeldete KFZ ginge zulasten des Schadensfreiheitsrabattes des Verkäufers.

Eine Abmeldung durch Dich sollte auch ohne Brief, nur mit Fahrzeugschein möglich sein (das hatte mir neulich die hiesige Zulassungsstelle gemailt), aber der Käufer kann ohne Brief nicht auf sich anmelden.

Aber wenn Du nur abgemeldet verkaufen willst, warum lässt Du Dich so leicht umstimmen?

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjsq8G8gNH4AhWIDewKHVFiDv4QFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fnachhaftung&usg=AOvVaw23UwlR37_eGu8a496yIv4K

Oh, davon wusste ich bisher nichts. Habe mich jetzt dazu entschlossen das Motorrad nur abgemeldet abzugeben.

Danke dir trotzdem :)

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Du kannst die Papiere einbehalten und natürlich auch das Nummernschild.
Ich persönlich würde es aber erst herausgeben wenn es wirklich abgemeldet ist.

Du kannst es doch jetzt noch elektronisch abmelden. Prüfe, ob deine Papiere den Sicherheitscode haben.

Sie möchte vorher gerne noch eine Probefahrt machen mit hinterlegter Kaution und Begleitperson.

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@kisima

Das hat nichts damit zu tun, dass du das Motorrad online abmelden kannst, und zwar 24/7 innerhalb von 5 Minuten. Dann macht sie die Probefahrt, du meldest das Fahrzeug ab und sie kann mit Papieren ohne Kennzeichen abfahren. Die paar Minuten Zeit werdet ihr ja haben.

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@Sunshine24de

Habe leider keinen dafür notwendig Ausweis mit online-Funktion oder eine eID. Daher habe ich mich jetzt einfach dazu entschieden, dass Motorrad nur abzugeben nachdem ich es persönlich abgemeldet habe. Ansonsten ist mir auch das sehr geringe Risiko persönlich noch zu hoch.

Danke die trotzdem für deine Hilfe :)

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