Motorrad gekauft, welches schon mal Unfall hatte?

2 Antworten

Zuhause habe wir dann eine Beule am Tank festgestellt und das teilweise die Halterung von dem Sitz fehlt.

Und das ist euch nicht bei der Besichtigung des Fahrzeugs aufgefallen? Das ist für mich ein offensichtlicher Mangel. Was sagt der Kaufvertrag? Gekauft wie gesehen? Eine Beule am Tank muss nicht unweigerlich von einem Unfall herrühren. Da kann auch das Fahrrad gegen gekippt sein. Ich sehr hier sehr geringe Aussichten auf Rückgabe oder Preisminderung.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, was die Polizei hier ermitteln soll? Dass ihr nicht genau hingeschaut habt?

Jaja, wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Das Wetter war schlecht und die Farbe am Motorrad hat die Beule nicht so zum Ausdruck gebracht. Wir hatten allgemein wenig Zeit. Die Beule ist derart flach und groß, dass das bestimmt kein Fahrrad war.

Im Vertrag stand um und unfallfrei. Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.

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@TastaturKLEmmt

Ich wiederhole mich ungern:

Beule ist derart flach und groß,

Das sind offensichtliche Mängel. Die hat der Verkäufer doch nicht vertuscht. Oder hatte er nur zu einem nächtlichen Termin in einer unbeleuchteten Garage Zeit? Womit wollt ihr euer eigenes Versagen rechtfertigen? Da finde ich keinen Paragraphen im BGB, der das eigene Verschulden und die eigene mangelnde Aufmerksamkeit dem Verkäufer anlastet.

Unter "unfallfrei" versteht man im Allgemeinen einen REPARIERTEN Unfallschaden, der aufgrund einer vollzogenen Reparatur nicht erkennbar ist. Die Beule im Tank und die abgebrochene Sattelhalterung sind aber erkennbar, wenn man die nötige Aufmerksamkeit walten lässt.

Ihr dürft euer Glück gerne bei einer Rechtsberatung suchen, die euch gegen einen Kostenbeitrag vermutlich nichts anderes sagen wird. Und nein, ich spotte nicht.

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Und was hat die Polizei damit zu tun?

Richtig: NICHTS!

Die Frage müsste lauten:

Lohnt sich der Gang zum Anwalt?