Monitor / Fernseher - teilweise Vorsteuerabzug

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Internetseiten zum Thema sprechen eine Sprache, die kein normaler Mensch versteht.

Stimmt. Deshalb hält man sich auch am besten an das Gesetz.

Du hast hoffentlich eine Rechnung, die § 14 (4) entspricht. Dann ziehst du die Vorsteuer aus 60% des Preises und fertig. Ich würde sogar die Vorsteuer aus dem gesamten Preis ziehen, ohne damit Probleme zu haben.

Ich würde ihn bei einer großen Elektromarktkette kaufen, daher ist die Sache mit der Rechnung kein Problem.

Wow, und das geht wirklich so einfach? Ich habe nämlich rund 100 Fälle gesehen wie und was man da machen müsste.. z. B., dass das nur geht wenn der Nettopreis 150€ nicht übersteigt, da man es sonst über die Jahre hinweg verteilen müsste.

Dürfte ich wirklich die komplette Vorsteuer abziehen, auch wenn ich es zu 40% privat nutze? Ich habe etwa 150€ Gewinn im Monat und keine Lust mich später mit teuren Anwälten herumschlagen zu müssen.

Danke EnnoBecker!

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@Hotbird

Rechtlich sauber ist es sicherlich nicht, aus der kompletten Rechnung die Vorsteuer zu ziehen. Die Privatnutzung muss ja gewürdigt werden. In diesem Punkt solltest du deine Argumentation überdenken.

Ich finde es aber prima, dass ein junger Mensch wie du sich unternehmerisch betätigt.

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