Monitor / Fernseher - teilweise Vorsteuerabzug
Guten Abend,
da ich auf meinem kleinen Bildschirm sehr umständlich arbeiten kann, würde ich gerne einen neuen (größeren) kaufen. Dabei dachte ich an einen mittelgroßen Fernseher. Folglich müsste er auch aufgeteilt werden. Die Nutzung beträge etwa 60% gewerblich und 40% privat. Der Preis: ~220€ Brutto. Wie sieht es hierbei mit dem Vorsteuerabzug aus? "Hauptberuflich" bin ich Schüler und sämtliche Internetseiten zum Thema sprechen eine Sprache, die kein normaler Mensch versteht.
Da der Anteil, der gewerblich genutzt wird unter 150€ legt; kann ich in der UStVa einfach 132/1,19*0,19 = 21,07€ Vorsteuer eintragen? Muss ich sonst noch irgendwelche Dokumente und Berechnungen aufstellen oder wie verhält es sich hierbei?
Vielen Dank!
1 Antwort
Internetseiten zum Thema sprechen eine Sprache, die kein normaler Mensch versteht.
Stimmt. Deshalb hält man sich auch am besten an das Gesetz.
Du hast hoffentlich eine Rechnung, die § 14 (4) entspricht. Dann ziehst du die Vorsteuer aus 60% des Preises und fertig. Ich würde sogar die Vorsteuer aus dem gesamten Preis ziehen, ohne damit Probleme zu haben.
Rechtlich sauber ist es sicherlich nicht, aus der kompletten Rechnung die Vorsteuer zu ziehen. Die Privatnutzung muss ja gewürdigt werden. In diesem Punkt solltest du deine Argumentation überdenken.
Ich finde es aber prima, dass ein junger Mensch wie du sich unternehmerisch betätigt.
Ich würde ihn bei einer großen Elektromarktkette kaufen, daher ist die Sache mit der Rechnung kein Problem.
Wow, und das geht wirklich so einfach? Ich habe nämlich rund 100 Fälle gesehen wie und was man da machen müsste.. z. B., dass das nur geht wenn der Nettopreis 150€ nicht übersteigt, da man es sonst über die Jahre hinweg verteilen müsste.
Dürfte ich wirklich die komplette Vorsteuer abziehen, auch wenn ich es zu 40% privat nutze? Ich habe etwa 150€ Gewinn im Monat und keine Lust mich später mit teuren Anwälten herumschlagen zu müssen.
Danke EnnoBecker!