Möbilierte Wohnung Kündigungsrecht?
Hallo,
wenn ich meine möbilierte Wohnung (Eigentumswohnung) unbefristet vermiete, könnte ich im Mietvertrag vereinbaren, dass jeweils der Mieter sowie der Vermieter ein Kündigungsrecht innerhalb von einem Monat haben? Also angenommen der Mieter wäre damit einverstanden.
Außerdem, wie können so viele Wohnung auf Zeit Anbieter, Ihre Wohnungen befristet vermieten? Müssten die nicht Gründe wie z.b einen Eigenbedarf haben um eine Befristung zu begründen?
3 Antworten

Du kannst dem Mieter dieses Recht einräumen, dir als Vermieter aber nicht. Du musst dich an die gesetzliche Frist von 3 Monaten halten. Außerdem kannst du als Vermieter eh keine Mieter kündigen, außer es gibt grobe Verstöße gegen den Mietvertrag.
Ja, die müssen einen Grund haben: Eigenbedarf. Es steht aber niergends, dass dieser Eigenbedarf am Ende auch zu erfolgen hat.
Wenn du das natürlich alle paar Monate machst, kann es Ärger geben.

1. Nein. Eine im Vertrag vereinbarte verkürzte Kündigungsfrist ist für den Mieter nicht wirksam.
2. Ja, eine Befristung muss begründet sein.
Die Begründung "Ich will in 3 Jahren vielleicht die Wohnung verkaufen, und ein Mietvertrag wäre dann nachteilig" wird wahrscheinlich eher nicht durchgehen.
Aber ich finde das auch richtig. Niemand wohnt zum Spass, sondern das ist ein existenzielles Bedürfnis. Wenn man vermietet, geht man eben auch Verpflichtungen ein. Wenn man das nicht will, sondern kurzfristig selbst über die Wohnung verfügen will, vermietet man eben nicht.

Ausserdem müsstest Du als Vermieter natürlich bei einem unbefristeten Mietverhältnis überhaupt einen Kündigungsgrund haben.
