Möbelkauf mit Aufbauoption - muss man den ganzen Preis schon vorher entrichten?

1 Antwort

Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollte man mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollte man sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.