Mitbewohner zieht aus, hat Miete nicht gezahlt. Was tun?
Hallo,
Mitbewohner A und Mitbewohner B haben zusammen in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Beide waren im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen.
Nun zieht Mitbewohner B aus und verlässt im Einverständnis den Mietvertrag. Mitbewohner A wird alleiniger Hauptmieter und schließt einen Untermietsvertrag mit neuem Mitbewohner C.
Zwei Monate später kommt zutage, dass Mitbewohner B seine letzte Teilmiete nicht überwiesen hat und das Mietkonto im Rückstand ist. Mitbewohner B reagiert nicht auf Kommunikation mit Aufruf zur Zahlung und ignoriert die Anrufe.
Was kann hier getan werden?
1 Antwort
Aus Sicht des Vermieters kann dieser von A die rückständige Miete verlangen. Bei einem gemeinschaftlichen Vertrag haften beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, der Vermieter kann sich aussuchen, von wem der Beiden er die Schulden einfordert.
Im Innenverhältnis zwischen A und B sieht es anders aus. Wenn beide eine Vereinbarung haben, die Miete jeweils zur Hälfte zu zahlen, dann gilt das auch weiter bis zum Ende des gemeinschaftlichen Vertrags. Mit anderen Worten, A kann von B den Anteil einfordern, den er an den Vermieter vermutlich hat vorstrecken müssen.
Wenn A nicht reagiert und seiner Pflicht nicht nachkommt, dann bleibt B nur, gerichtliche Hilfe in Form eines Mahnbescheids in Anspruch zu nehmen, um das Geld über einen Gerichtsvollzieher beitreiben zu können.