Mitbewohner suchen ohne meine Zustimmung Nachmieter für mein Zimmer: Dürfen die das?
Ich habe mein Zimmer aktuell Untervermietet, da ich für 6 Monate ein Praktikum in einer anderen Stadt mache. Meine Mitbewohenr haben sich in der Zeit entschieden, dass sie sich einen neuen Mitbewohner suchen möchten und ich nicht mehr einziehen soll, wenn mein Untermieter ausgezogen ist. Die Entscheidung ihrerseits kam, da es ungeklärte Differenzen gab, die mir bis zum Zeitpunkt meinen Auszuges für 6 Monate nicht bewusst waren. Auch wenn die Laune nicht die beste sein wird, möchte ich mein Zimmer in der WG aufgrund der Lage und und des Preises noch nicht aufgeben. Meine Mitbewohner haben mir jedoch vor kurzem mitgeteilt, dass sie einen Nachmieter gefunden haben und ich bis zum 7. des Monats meines Rückzugstermin das Zimmer räumen solle. Ich weiss nicht was ich machen soll.
Wir haben ein Mietvertrag in dem alle vier Teilnehmer in der WG vorkommen. Seit einer unserer Mitbewohner jedoch ausgezogen ist und eine neue MB eingezogen ist, haben wir jedoch von unserem Vermieter noch keinen neuen Vertrag bekommen und sitzen daher noch auf dem alten, in dem ich aber auch noch drinstehe.
2 Antworten

Am wenigsten Stress hast du vermutlich wenn du dir was neues suchst.
Ansonsten schriftlich auf den bestehenden Mietvertrag hinweisen und dass du nicht bereit bist diesen zu kündigen bzw aus diesem auszuscheiden.
Deine Mitbewohner haben rein rechtlich keine Handhabe. Mit Mietvertrag und deiner Meldeadresse vor Ort wird im äußersten Fall sogar die Polizei durchsetzen dass du Zutritt bekommst, zB falls das Schloss getauscht wird.

Wenn ihr vier Mieter seid, sind diese vier Mieter die eine Vertragspartei und der Vermieter die andere Vertragspartei. Die "ungeklärten Differenzen" sind im Innenverhältnis zu klären. Die Wohnung kann nur gemeinsam von diesen vier Mietern gegenüber dem Vermieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden (es sei denn, es läge ein Zeitmietvertrag vor). Für eine Vertragsänderung, wie z.B. eine Entlassungsvereinbarung, ist die Zustimmung aller Mieter und des Vermieters notwendig.
Du bist also weiterhin Mitmieterin dieser Wohnung.
Kleines Detail am Rande: Die Untervermietung der Wohnung oder eines Teils davon ist genehmigungspflichtig!